von Mecklenburg. Diese Flagge wird auch auf Schiffen der
Binnengewässer gehisst.
Standarte Sr. Kgl. Hoheit des Grosshereogs von Mecklenburg-
Strelitg und der Mitglieder Seines Hauses.
Dieselbe ist von Blau, Weiss und Rot quergestreift und
in der Mitte mit einem weissen Rechteck belegt, in dem das
mittlere Wappen von Mecklenburg-Strelitz erscheint. (Fig. XX.)
Standarte Sr. Königl. Hoheit des Grossherzogs von Sachsen-
Weimar-Eisenach.
Die Standarte, von Schwarz, Gelb und Grün quergestreift,
trägt in der oberen Ecke am Flaggstocke den königlich ge-
krönten Wappenschild von Sachsen, umschlungen vom Bande
des Ordens vom weissen Falken, das in Goldlettern die Devise
(Siehe Tafel XI) dieses Ordens trägt. (Fig. XXIV.)
Die Zeichnung dieses Wappenbildes entspricht merkwürdiger-
weise nicht deutschem, sondern englischem Geschmacke. (Garter
des Hosenbandordens.)
Fig. 126. Haus- und Verdienstorden
Herzogs Peter Friedrich Ludwigs.
Standarte Ihrer Königl. Hoheit der Grossherzogin Sophie von
Sachsen-Weimar-Eisenach, Prinzessin der Niederlande.
Dieselbe ist der vorigen ähnlich, nur erscheint in der
Oberecke das Wappen der Niederlande: im blauen, mit goldenen
Schindeln bestreuten Felde ein goldener, königlich gekrünter
Löwe, der ein Schwert und ein Pfeilbündel (7 silberne, gold-
gespitzte Pfeile mit einem goldenen Bande zusammengebunden)
in den Pranken hält. Im orangefarbenen Bande ist die Devise des
Königs der Niederlande »JE MAINTIENDRAIk« (»Ich werde auf-
recht erhalten«) in goldenen Lettern angebracht. (Fig. XXV.)
Die Prinzen und Prinzessinnen des Grossherzoglichen Hauses
führen keine besonderen Standarten.
Standarte Sr. Königl. Hoheit des Grosshersogs von Oldenburg.
Die Standarte, 2,10 m im Quadrate, zeigt ein von einem
schmalen, roten Kreuze durchzogenes, dunkelblaues Flaggtuch,
in der Mitte belegt mit dem grossen Wappen von Oldenburg,
der Schild umschlungen von der Collane des Haus- und Ver-
dienstordens Herzogs Peter Friedrich Ludwig (vom Grossh.
Paul Fried, August am 27. November 1838 gestiftet), den wir
obenstehend (Fig. 126) zur Abbildung bringen. Das Kleinod be-
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steht in einem goldgeränderten, weissen Kreuze, das von einer
goldenen Königskrone überhöht ist. Im blauen Medaillon er-
scheint das goldene, gekrönte Monogramm Herzogs P(eter) F(ried-
rich) L{udwig); ein goldgesäumter, dunkelroter Reif mit der gol-
denen Inschrift: »EIN GOTT : EIN RECHT ' EINE WAHRHEIT«
umschliesst das Medaillon. Zwei gekreuzte Schwerter bilden die
Kriegsauszeichnung.
Die Collane, 17. Januar 1863 eingeführt, zeigt abwechselnd
das gekrönte Monogramm und von grünem Eichenlaub um-
schlossene Medaillons, die wieder abwechselnd Avers und Revers
(Wappen in Email) des Kreuzmedaillons zur Ansicht bringen.
Das Mittelstück der Collane bildet der gekrönte, goldene
Namenszug des Stifters, Grossherzogs P(aul) F(riedrich) A(ugust).
In den durch das rote Kreuz gebildeten vier Flaggenfeldern
erscheinen je drei Königs-Kronen. Alle Kronen der Standarten
besitzen, damit sie sich vom Grunde besser abheben, rotes
Futter. (Fig. XXVIIL)
Standarte Sr. Königl. Hoheit des Erbgrosshereogs von Oldenbure.
Dieselbe entspricht ganz der vorigen, nur sind die Kronen
ın den Feldern auf drei reduziert, die im oberen Felde am
Flaggstocke stehen. (Fig. XXIX.)
Standarte der Herzöge von Oldenburg.
Genau wie die vorigen, doch o4se Kronen in den Feldern.
(Fig. XXX.)
Die Feststellung dieser Standarten erfolgte durch Aller-
höchste Verfügung vom 4. Januar 1882.
Der derzeitige Regent von Braunschweig, Se. Königl. Hoheit
Prinz Albrecht von Preussen führt die Standarte der königl.
Prinzen von Preussen. (Siehe Tafel XIX, Fig. VII)
Standarte Sr. Hoheit des Hereogs von Sachsen-Meiningen und
Flildburghausen.
Die Standarte, die grösste unter den Standarten der
deutschen Souveräne, besitzt eine Länge von 6,75 m, eine Breite
von 5 m, ist von Grün über Weiss quergestreift und am Flagg-
stocke mit einem 3,35 m breiten und 3,86 m hohen Wappen-
vierecke belegt, das alle Felder des grossen Staatswappens ent-
hält. (Fig. XXVIL)
Standarte Sr. Hoheit des Hersogs von Sachsen-Altenburg.
Dieselbe zeigt im weiss über grün quergestreiften Flagg-
tuch, von 2,60 m Länge und 1,50 m Breite, den herzoglich ge-
krönten Sachsenschild. (Fig. XXI.)
Standarte Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Coburg und Gotha.
Die Standarte ist von Grün und Weiss vierfach quergestreift;
oben rechts am Flaggstock erscheint ein Quadrat von der Breite
zweier Streifen, welches das sächsische Hauswappen zeigt.
(Fig. XXIL) Dasselbe beginnt mit Gelb, abweichend vom Landes-
wappen, aber entsprechend dem persönlichen Wappen Sr. Hoheit.
(Siehe Fig. 73.)
Standarte Sr. Hoheit des Herzogs von Anhalt.
Seine Hoheit, sowie das herzogliche Haus benützen die
Landesflagge, in der Mitte belegt mit dem kleinen Wappen des
Landes. (Fig. XXXI)
Standarte Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarsburg-
Sondershausen.
Dieselbe ist 3 m im Quadrate, blau über weiss gestreift,
und zeigt in der Mitte den fürstlich gekrönten Herzschild des
Staatswappens. Im rechten Obereck erscheint ein gekrönter,
doppelschweifiger, goldener Löwe, die Figur des Schwarzburgi-
schen Stammwappens. (Fig. XXVL)