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Tafel XXI.
DIE FLAGGEN DER DEUTSCHEN SEEUFERSTAATEN.
A. Königreich Preussen.
Preussische Kriegsflagge. (Fig. 1.)
Dieselbe, seit dem Jahre 1816 geführt (Erlass des Kriegs-
ministers von Boyen vom 28. November), ist weiss, besitzt ein
Grössenverhältnis von 3:5 und ist auf !/, der Flaggenlänge
ausgezackt. In der Mitte des nicht ausgezackten Teiles er-
scheint der preussische Adler in der Höhe von ?/, der Flaggen-
höhe, oben am Flaggstock das Eiserne Kreuz in der Höhe von
!/, der Flagge. In neuerer Zeit hat man hie und da von der Aus-
zackung des Flaggtuches abgesehen, weil die Flaggenzipfel sich
im Winde leichter verwickeln und einreissei, als dies bei einem
vollen Flaggtuch der Fall ist.
Die Kriegsflagge wird gehisst als Dienstflagge auf allen
Fahrzeugen der preussischen Militärverwaltung im Gebiete der
Binnenschiffahrt und auf allen preussischen Staatsgebäuden, die
nicht ausschliesslich den Zwecken der Seeschiffahrt dienen.
In dem Allgemeinen Flaggen- und Salut-Reglement, ge-
nehmigt durch Allerhöchste Kabinettsordre vom 6. Juli 1863, wird
dieBerechtigung zur Führung derKriegsflagge ferner zugesprochen:
Allen Jachten und Lustfahrzeugen des Königlichen Hauses, allen
Festungen und Forts, den Königlichen Gesandtschaften und Kon-
sulaten (selbstverständlich dermalen nur den Preussischen Ge-
sandtschaften und Konsulaten innerhalb des Deutschen Reiches,
weil im Auslande nur Dexische Gesandtschaften und Konsulate
bestehen), den Schlössern der Mitglieder des königlichen Hauses,
wenn nicht ohnehin die Standarte gehisst wird.
Den Preussischen Gesandtschaften und Konsulaten steht es
übrigens nach diesem Reglement auch frei, statt der Preussischen
Kriegsflagge die Preussische Handelsflagge zu .hissen.
Preussische National- und Handelsflagge. (Fig. 11.)
Diese ist weiss, besitzt ein Grössenverhältnis von 3:5
und wird oben und unten von schwarzen Streifen eingefasst, :
deren Breite je !/, der Flaggenhöhe beträgt.
Im weissen Felde erscheint der preussische Adler, dessen
Achse vom Flaggstockrande ?/, der Flaggenlänge entfernt ist.
Laut Kabinettsordre vom 22, Mai 1818 wurde in Preussen
eineschwarz-weiss-schwarzeHandelsflagge eingeführt; dieKabinetts-
ordre vom 12. März 1823 hob aber diese Bestimmung auf und
führte die oben beschriebene Handelsflagge ein.
Nach dem Marineverordnungsblatt vom 5. Februar 1895
führt Preussen noch folgende Dienstflagger:
Dienstflagge für alle Preussischen Staatsfahrzeuge im Ge-
diete der Seeschiffahrt und für solche Preussische Staatsgebäude,
die ausschliesslich den Zwecken der Seeschiffahrt dienen. (Fisr. III.)
Diese Flagge ist der Reichsdienstflagge der Marine (Tafel XXI,
Fig. XVD) vollkommen gleich, nur erscheint im schwarzen Streifen
am Flaggstocke ein weisses, quadratisches Feld mit dem preus-
sischen Adler.
Dienstflagge für die Preussischen Staatsfahrzeuge und Staats-
gebäude der Verwaltung des Lotsenwesens für Seeschiffe. (Fig IV.)
Gleich der vorigen nur mit den roten Initialen L{otsen)
V(erwaltung) neben dem Anker.
Dienstflagge für die Fahrzeuge der Preussischen Zoll-
verwaltung im Gebiete der Seeschiffahrt. (Fig. V.)
Neben dem Anker erscheinen die Initialen Z(oll) V(er-
waltung).
Dienstflagge für die Preussischen Staaisfahrseuge und
Staatsgebäude der Fischereiaufsicht im Gebiete der Seeschiff-
fahrt. (Fig. VL)
Die Initialen F(ischerei) A(ufsicht) unterscheiden diese Flagge
von den vorher beschriebenen.
Ausser dieser Flagge führen die Oberfischmeister noch
einen dreieckigen weissen Siander mit den roten Initialen F
und A (Fig. VII) am Masttopp. Die Höhe des Standers verhält
sich zu dessen Länge wie 9: 1IO,
Dienstflagge für Preussische Staatsfahrzeuge im Gebiete der
Binnenschiffahrt. (Fig. IX.)
Diese Flagge gleicht der Preussischen Kriegsflagge, nur
ist das Flaggtuch unten am Flaggstock unter dem Eisernen
Kreuz mit einem unklaren, gelben Anker bezeichnet.
Fahrzeuge der Militärverwaltung führen diese Flagge nicht,
sondern, wie bereits früher erwähnt, die Kriegsflagge.
Dienstflagge für die Fahrseuge der Preussischen Zoll-
verwaltung im Gebiete der Binnenschiffahrt. (Fig. X.)
Der Anker dieser Flagge wird von den roten Initialen Z
und V beseitet.
Dienstflagge für die Preussischen Staatsfahrzeuge der
Fischereiaufsicht im Gebiete der Binnenschiffahrt. (Fig. Xl.)
Hier erscheinen neben dem Anker die Buchstaben F und A.
Die Art und der Ort der Hissung der Preussischen Dienst-
flaggen entspricht vollkommen jener der Reichsdienstflaggen.
B. Mecklenburg-Schwerin.
Seeflagge von Mecklenburg. (Fig. XII.) Nach Verordnung
vom 24. März 1855 (Reg.-Bl. 1855, Nr. 14) ist die Seeflagge von
Mecklenburg blau-weiss-rot quer gestreift, kommt aber derzeit
selten mehr in Gebrauch.
Die Zollverwaltung führt die Reichsdienstflagge (Tafel XXI],
Fig. XVI). Der obere Streifen am Flaggstocke aber in voller
Breite belegt mit einem gelben Quadrate, das den Stierkopf von
Mecklenburg zeigt. (Fig. XIH.)
Zu Seiten des Ankers erscheinen die roten Initialen Z u. V.
Die Fischerei-Aufsicht führt die gleiche Flagge, der Anker
aber beseitet von den Initialen F und A. (Fig. XIV.)
Der Zäschhneister benützt denselben Stander, den wir bei
Preussen (Fig. VII) vorgeführt haben.
Der »Mecklenburger Heimatswimpel« war wie die Seeflagge
blau-weiss-rot gestreift, wird aber derzeit nicht mehr geführt,