Coburg und Gotha für Engern Geltung besitzen. (Siehe
Tafel XIII)
Das Wappen des Fürstentums Paderborn entspricht voll-
kommen dem alten Wappen des 795 von Karl dem Grossen ge
gründeten Bistums. (Unter dem Dome entspringen die Quellen
der Pader, daher der Name.)
Infolge des Friedens von Lüneville 1801 säkularisiert, wurde
es 1803 an Preussen abgetreten. 1817 erschien das Kreuz von
Paderborn zum erstenmale im Wappen von Preussen.
Das Wappen der Grafschaft Pyrmont (rückwärtige Hälfte
des Feldes 29) ist für Preussen ein Zeichen des Besitzes und
der Anwartschaft, begründet durch den Vertrag zwischen Pader-
born und Waldeck vom Jahre 1668, nach dem Pyrmont nach
dem Erlöschen der Waldecks an Paderborn zurückfallen sollte.
Dieses Anspruchsrecht ist mit Paderborn an Preussen übergegangen,
welches das Wappen Pyrmont auch für die wirklich erhaltenen
Gebiete der Städte Lügde und Harzdorf (preussische Grafschaft
Pyrmont), die 1668 von Waldeck an Paderborn abgetreten
worden waren, als Besitzwappen führt. Entsprechend diesen
Verhältnissen wird vom preussischen König der Titel »Fürst zu
Pyrmont« geführt. (Näheres über das Wappen siehe bei Tafel XV.)
Das derzeit geführte Wappen des Fürstentums Münster
entspricht nicht jenem Wappenbilde, das von dem im Jahre 780
wahrscheinlich von Karl dem Grossen gestifteten Bistume ge
führt worden war. Das alte, bereits im Beginne des XIV. Jahr-
hunderts nachweisbare Wappen des Bistumes soll einen roten
Querbalken in Gold gezeigt haben.
Im Jahre 1801 säkularisiert, wurde der grösste Teil der
münsterischen Lande als weltliches Fürstentum 1803 an Preussen
abgegeben. Kleinere Gebiete fielen an die Fürsten Salm, an
Croy, Oldenburg und Aremberg, als Entschädigung für die an
Frankreich verlorenen linksrheinischen Besitzungen dieser Dynasten-
geschlechter.
Im Jahre 1804 kam das fragliche Wappenbild, der goldene
Balken im blauen Felde, in das preussische Staatswappen.
Das Wappen des Fürstentums Minden entspricht jenem,
das von dem alten, zur Erzdiözese Köln gehörigen Bistume ge
führt wurde. Der Patron des Bistums war St. Petrus, daher die
Schlüssel im Schilde. Infolge des westfälischen Friedens säku-
larisiert, fiel es als weltliches Fürstentum an Brandenburg.
Die ehemalige Herrschaft, spätere Grafschaft Mark stand
ursprünglich im Besitze der Grafen von Arnsberg, kam dann
später durch Heirat an die Grafen von Berg. Aus diesem Ge-
schlechte entsprang die Linie Altena und aus dieser die Linie
Mark, Die Mitglieder der letzteren Linie nannten sich seit
Adolf I. (1199) »Grafen von der Mark« und führten anfangs im
Schilde einen Löwen, der aus einem Schachbalken wuchs,
später den Schachbalken allein, der höchst wahrscheinlich aus
den Zinnenbalken der Bergs (siehe Herzogtum Berg) entstanden
war. (Beide Wappenbilder, untereinander gestellt, führt seit
24. Dezember 1876 die Stadt Neustadt im Reg.-B. Köln.) Die Grafen
von der Mark kamen durch Heirat und Erbschaft in den Besitz
von Cleve, Jülich, Berg und Ravensberg und erloschen mit Johann
Wilhelm 1609. Die Mark bildete einen Teil der grossen Jülichschen
Erbschaft, die zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg 1614
geteilt wurde. |
Die Grafschaft Ravensberg gehörte einem Geschlechte,
deren Glieder sich anfangs Grafen von Kalvelage, später um
die Mitte des XIL Jahrhunderts nach der Burg Ravensberg bei
Bielefeld, Grafen von Ravensberg nannten. 1346 erlosch das
Geschlecht im Mannesstamm und die Grafschaft fiel durch die
Heirat der Nichte des letzten Grafen mit Gerhard von Jülich
an dessen Haus. Mit der. Jülichschen Erbschaft kam Ravensberg
1614 an Brandenburg. Die Sparten der Ravensberg sind schon
a1
im Beginn des XIII. Jahrhunderts nachweisbar, nur ist deren
Anzahl in alter Zeit nicht immer die gleiche.
Das Wappenbild der alten Grafen von Tecklenburg waren
ursprünglich, wie es auch die Siegel zeigen, drei mitunter klee-
blattförmig ausgeschlagene Seeblätter und nicht Herzen, wie sie
jetzt geführt werden.
Als im Jahre 1362 das Grafenhaus im Mannesstamme er-
losch, kam der Besitz durch die Tochter des letzten Grafen an die
Bentheims, von diesen an die Grafen von Schwerin aus dem
Hause Hagen (siehe bei Mecklenburg), Während der Herrschaft
dieser dritten Grafen von Tecklenburg verwandeln sich allmählich
die Seeblätter in Lindenblätter und schliesslich in Herzen.
Als nun auch diese Tecklenburgs 1589 erloschen, fiel das
Erbe nach langwierigen Prozessen 1699 an Solms-Braunfels, das
die Grafschaft im Jahre 1707 an Preussen verkaufte.
Das grössere Wappen der Provinz Hessen-Nassau zeigt
einen durch eine ausgebogene Spitze gespaltenen Schild. Rechts
erscheint in Blau ein einwärtsgekehrter, gekrönter, goldbewehrter,
von Silber und Rot achtfach quergestreifter Löwe (Hessen); links
im blauen, mit schrägrechts beschnittenen, goldenen Querschindeln
bestreuten Felde ein gekrönter, goldener Löwe (Nassau). In
der roten Spitze ein goldbewehrter, silberner Adler (Frankfurt).
Der Schild trägt zwei gekrönte Spangenhelme. Der rechte
mit rot-silberner Decke führt als Kleinod zwei silberne Büfel-
hörner mit je vier grünen, dreiblättrigen Lindenzweigen besteckt
(Hessen). Der linke mit blau-goldener Decke führt als Kleinod
zwei blaue, mit den Querschindeln des Schildfeldes bestreute
Büffelhörner, zwischen denen ein gekrönter, goldener Löwe sitzt
(Nassau). Der Ritter mit rot-weiss-blauen Helmfedern lehnt sich
nit der Rechten auf den oberen Schildrand und hält in der
Linken die mit rot-silber-blauen Schnüren geschmückte Provinz-
Standarte, in der sich das Schildbild wiederholt.
Im snittleren Wappen der Provinz trägt der Schild eine
Landgrafenkrone (goldener Reif mit fünf Blättern, drei Bügeln,
aber ohne Mütze).
Das kleine Wappen der Provinz entspricht der Schablone.
Im grösseren Siegel für den Bezirksverband Cassel erscheint
das oben angeführte mittlere Wappen der Provinz, im Schilde
aber der hessische Löwe allein und nach rechts gewendet.
Im Siegel der unteren Organe des Bezirksverbandes führt
der preussische Adler im Brustschilde nur den hessischen Löwen,
selbstverständlich nach rechts gewendet.
Im grösseren Siegel für den Bezirksverband Wiesbaden
wird ebenfalls das mittlere Wappen der Provinz geführt, nur
erscheint in dem hier mit einem Fürszenkute bedeckten Schilde
der nassauische Löwe allein.
Die unteren Organe führen den preussischen Adler mit
dem nassauischen Löwen im Brustschilde.
Die beiden Regierungsbezirke, Cassel und Wiesbaden,
wurden laut Allerhöchstem Erlasse vom 7. Dezember 1868 zur
Provinz Hessen-Nassau vereint und die oben beschriebenen Wappen
am 3. Juni 1892 genehmigt.
Die Provinz Hessen-Nassau umfasst die Gebiete des ehe-
maligen Kurfürstentums Hessen, die Landgrafschaft Hessen-Hom-
burg, den Kreis Biedenkopf von Hessen-Darmstadt, zusammen
die Landegrafschaft Hessen (Feld 22), das Fürstentum Fulda
(Feld 37), den grössten Teil des Fürstentums Nassau (Feld 38),
die Herrschaft Frankfurt a. M. (Feld 48) und Teile der ge-
fürsteten Grafschaft Henneberg.
Hessen und Fulda gehören zum’ Regierungsbezirk Cassel,
Nassau und Frankfurt zum Regierungsbezirk Wiesbaden,
Ueber das Wappen der Landgrafschaft Hessen, deren Ge-
biete infolge des Krieges im Jahre 1866 an Preussen gefallen
waren, siehe näheres bei Hessen, Tafel IX, nur sei hier darauf auf-