Full text: Deutsche Wappenrolle.

»von golde reich ein prackenhaubt 
Sah man darob erscheinen 
Tzway orn von rubeinen 
oo. 
Zu Markterlbach in Franken findet sich ein Gzlasienster, 
das Burgraf Friedrich V. (} 1398) stiftete und sein von ihm ge- 
führtes Wappen aufweist. Der Schild ist geviert; im ersten 
und vierten Felde erscheint das Wappen des Burggraftums 
Nürnberg, der Löwe aber ohne Krone; im zweiten und dritten 
Felde Zollern, von Silber und Schwarz geviere Der Hcim 
trägt das gleiche Kleinod, wie es die Züricher Rolle zeigt, die 
Bracke aber mit einem Halsbande verschen. 
Der Schild mit der Vierung von Zollern und Nürnberg 
findet sich gleichzeitig auch in einem Siegel der Katharina, 
Aebtissin von St. Clara zu Hof, 1392. 
Dem Sohne Friedrichs V., dem Burggrafen von Nürnberg, 
Friedrich VI., wurde vom Kaiser Sigismund ı411 die Verwaltung 
der arg zerrütteten Mark Brandenburg übertragen und 1415 erhielt 
er den erblichen Besitz dieses Kurfürstentums.. Am 18. April 
1417 erfolgte zu Konstanz die Belehnung von seiten des Kaisers. 
Die Söhne des Kurfürsten Albrecht Achilles (+ 1486) teilten dessen 
Erbe; Johann erhielt das Kurfürstentum Brandenburg, Sigmund 
erhielt einen Teil des Burggrafentums (Bayreuth), Friedrich den 
andern Teil (Ansbach). 1761 starb die Linie Bayreuth oder 
Kulmbach aus, und das Erbe fiel an Ansbach oder Onolzbach. 
Markgraf Alexander, der kinderlos war, trat beide Länder 1791 
an das 1701 zu einem Königreich erhobene Preussen ab, das 
aber beide Länder an Napoleon verlor, der sie an Bayern 
weitergab. Damit ist das Wappen des Burggraftums Nürn- 
berg im preussischen Wappen zu einem blossen Erinnerungs- 
wappen geworden. 
Der Name » Hohenzollern« (von Zollre-Hohenzollre) kam erst 
um die Mitte des XIV. Jahrhunderts in Gebrauch, und zwar 
bei der schwäbischen Linie, die im Besitze der Stammburg war. 
1685 wurde der Name Hohenzollern auch von der fränkischen 
Linie aufgenommen und im Titel weitergeführt. 
Die schwäbischen Hohenzollern teilten sich mit den Söhnen 
Karls I. (} 1576), der nach dem Aussterben der Grafen von 
Werdenberg, 1534, mit den werdenbergischen Gebieten Sig- 
maringen und Veringen belehnt worden war, in die beiden Linien 
Hechingen und Sigmaringen. 
Das Wappen der Grafschaft Sigmaringen zeigt uns das 
Feld 46, jenes der Grafschaft Veringen das Feld 47 des grossen 
Staatswappens von Preussen. 
Die alten Grafen dieser Territorien waren ursprünglich 
eines Stammes und lassen sich von den Grafen Altshausen 
im Eritgau ableiten, deren Name bereits im Anfange des 
XI. Jahrhunderts vorkommt. Das alte Stammwappen waren drei 
Hirschstangen. Im Laufe der Zeit entstanden drei Linien dieses 
Geschlechtes, die Grafen von Veringen mit schwarzen, die von 
Nellenburg mit blauen Hirschstangen in Gold, und die Grafen 
von Sigmaringen, die ursprünglich auch Hirschstangen geführt 
hatten, vielleicht goldene in Rot. Die Erben der Veringen, die 
württembergischen Grafen, nahmen das Wappen der Veringen 
auf, worüber ein Streit sich entspann, der endlich dahin ent- 
schieden wurde, dass Württemberg die Farbe behalten, Veringen 
dagegen die Stangen in roter Tinktur zu führen habe. 
Bei Aufnahme des Wappens von Veringen in das preussische 
Staatswappen wurde leider Veringen mit Nellenburg verwechselt. 
Das Wappen von Sigmaringen, der schreitende Hirsch, ist 
eigentlich das bereits im Jahre 1316 nachweisbare Wappen der 
Stadt Sigmaringen. Der Hirsch erscheint auf alten Darstellungen 
in Gold auf goldenem oder grünem Dreiberge im roten Felde. 
Als Wappen der Grafschaft wurde der Hirsch vom Grafen Karl II., 
dem Sohne Karls I., angenommen. In späterer Zeit (XVII. Jahr- 
hundert) erhielt das Feld leider eine falsche (blaue) Tinktur. 
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Laut Diplom Kaiser Ferdinands II. ddo. 28. März 1623 
wurden beide Linien der schwäbischen Hohenzollern in den 
Reichsfürstenstand erhoben. (Die fränkischen Linien besassen 
diesen Rang schon seit 17. März 1363.) 
Im Jahre 1695 erfolgte eine Erbeinigung zwischen den 
schwäbischen und fränkischen Hohenzollern, der eine ähnliche 
Abmachung bereits 1488 vorhergegangen war. Diese Erb- 
einigung wurde am 30. Januar 1707 nochmals erneuert, und 
nun begannen die Fürsten von Hohenzollern auch das Wappen 
und den Titel des Burggraftums neu zu führen. Durch den 
Staatsvertrag vom 7. Dezember 1849 entsagten beide Linien 
ihrer Souveränität zu Gunsten der preussischen Krone; Wappen 
und Titel blieben aber unberührt. Mit dem Tode des Fürsten 
Friedrich Wilhelm Konstantin erlosch am 3. September 1869 
die Linie Hohenzollern-Hechingen, wodurch der Name »Sig- 
maringen« der weiterblühenden Linie überflüssig wurde. 
Es folgt nun noch die Besprechung jener Wappenfelder 
aus dem grossen preussischen Staatswappen, die sich auf Gebiete 
beziehen, auf die Preussen entweder eine Anwartschaft besitzt, 
oder deren Wappen zur Erinnerung weiter geführt werden. 
Infolge des Erbvertrages vom Jahre 1442, abgeschlossen 
zwischen Kurfürst Friedrich D. von Brandenburg und Herzog 
Heinrich IV. von Mecklenburg, beanspruchte Preussen 1798 das 
Recht, das mecklenburgische Wappen in seinen Schild aufzu- 
nehmen. Obzwar Mecklenburg-Strelitz, als König Friedrich I. 
dieses Recht realisierte, dagegen heftig protestierte, erhielt 
Preussen von Kaiser Karl VI. 1712 die Bestätigung des durch 
den Vertrag von 1442 erworbenen Rechtes Titel und Wappen 
von Mecklenburg zu führen. Im heutigen Staatswappen erscheint 
nur das Wappenbild des Hersogtums Mecklenburg allein (Feld 21), 
der Stierkopf in der vor Jahren geführten Form, nämlich mit 
roter Krone und silbernem Nasenringe. (Näheres über das 
Wappen siehe bei Tafel X.) 
Das Wappen des Fürstentums Oranien (Feld 26) wird von 
Preussen wegen der Oranischen Erbschaft geführt. Orang 
(Oranien) im südlichen Frankreich kam nach dem Erlöschen 
seines Dynastengeschlechtes, 1530, an den Sohn der Schwester 
des letzten Fürsten, Renatus von Nassau-Dillenburg, der den 
Besitz 1544 seinem Vetter Wilhelm von Nassau vermachte. 
Von 1570—1702 blieb Oranien im Besitze von Nassau-Oranien. 
Als Wilhelm Ill. 1702 gestorben war, erhob Preussen Ansprüche 
auf das Erbe, weil König Friedrich I. ein Sohn der Prinzessin 
Louise von Oranien gewesen war, und dieser durch das Testa- 
ment ihres Vaters beim etwaigen Erlöschen des Mannesstammes 
ihres Bruders die Erbfolge zugesprochen worden war. Der Enkel 
von Louisens Schwester, der Fürst von Nassau-Dietz, erhob) aber, 
obwohl nicht so nahe verwandt, ebenfalls Ansprüche auf das 
Erbe, weil ihm von Wilhelm Ill. dasselbe testamentarisch ver- 
schrieben war. Oranien wurde aber von Frankreich als heim- 
gefallenes Lehen erklärt und eingezogen, Preussen mit anderen 
Gebieten (Geldern, Mörs, Tecklenburg und Lingen) entschädigt, 
doch die Wappen- und Titelführıng von Oranien zugesprochen 
(1713). 
Der rote Schildesfuss im grossen Staatswappen wird wegen 
der Regalien oder Hoheitsrechte der Krone geführt, unter 
welchen der sogenannte »Blutbann«, das Recht über Leben und 
Tod, das wichtigste ist. (Daher auch die rote Farbe des Feldes.) 
Das Regalienfeld kam bereits unter Kurfürst Joachim I. (14991535) 
in das Wappen. Ausser Preussen führen es heute noch das 
Königreich Sachsen, Sachsen-Altenburg, Meiningen, Coburg- 
Gotha .und Anhalt. 
Die Preussischen Schildhalter, die beiden wilden Männer, 
die zum erstenmale im kurfürstlich brandenburgischen Wappen 
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