dessen Bundesgenossen (1160), dem nun die Lande der heidnischen
Wenden zufielen. Als aber Heinrich den Neid der Grossen des
Reiches immer gefahrdrohender anwachsen sah, er auch beim
Kaiser in Ungnade fiel, gab er die eroberten Lande an Niklots
Sohn, Pribislav, den Vater des Heinrich Burwy zurück, mit Aus-
nahme Schwerins und der umliegenden Landschaften, die er
als Grafschaft 1160 seinem tapferen Heerführer, einem Edlen
von Hagen, bereits geschenkt hatte.
Das heute für die Grafschaft Schwerin geführte Wappen,
der quergeteilte Schild, findet sich zum erstenmale in einem
Siegel der Gemahlin Nikolaus I., Grafen von Schwerin, 1317,
das Kleinod, ein offener Flug, bereits um 1300 in einem Siegel
Heinrichs III. von Schwerin.
Herzog Albrecht II. von Mecklenburg und sein Sohn Hein-
rich kauften die Grafschaft laut Vertrag ddo. Plüschow, 7. De-
zember 1358 wieder zurück. Mit Otto II. Grafen von Tecklen-
burg erlosch 1388 das Geschlecht der alten Grafen von Schwerin.
(Das heute noch blühende Haus der Grafen von Schwerin
steht mit diesem Geschlechte in keinem nachweisbaren Zusammen-
hange, wenngleich denselben ein Pferd, ein Siegelbild der alten
Grafen von Schwerin, durch das Reichsgrafendiplom von 1700
verliehen worden ist.)
Ueber die Tinkturen der mecklenburgischen Wappenbilder
geben Malereien Aufschluss, die allerdings, was Mecklenburg
und Rostock anbelangt, einer etwas späteren Zeit angehören.
Im Wappenbuche des Herolds von Geldern, genannt Gelre
(1334—1375), im Besitze der “öniglichen Bibliothek zu Brüssel,
befindet sich eine farbige Dar- ZT
stellung desmecklenburgischen
Wappens. Fig.66. DasSchirm-
brett ist in den Farben von
Schwerin gestreift, woraus zu
schliessen ist, dass diese Wap-
penzeichnung nach dem Rück-
kauf im Jahre 1358 angefertigt
wurde.
Der Codex (Wapenboeck
van Geire) enthält auch ein
Bild des Wappens von Schwe-
den, dessen Königsthron Al-
brecht III. von Mecklenburg
1364, bestiegen hatte. Der
Schild ist geviert, und zeigt
im ersten Felde drei goldene
Kronen in Blau (Schweden);
im zweiten einen Stierkopf
in Gold (Mecklenburg); im
dritten eine Querteilung von va möbe
Rot über Gold (Schwerin) und lenborch
dien
Hioge \
im vierten einen goldenen Greif
in Blau (Rostock).
Genau dieselben Wappenbilder finden wir am Titelblatte der
Reimchronik des Ernst von Kirchberg aus dem Jahre 1378. Innerhalb
einer grossen Initiale (O) sitzen auf einem Throne zwei Fürsten
nebeneinander, Herzog Albrecht EI,, König von Schweden, und sein
Vater Herzog Albrecht II. von Mecklenburg. Beide halten das
schwedische Banner mit den drei Kronen, während Albrecht I.
Fig. 66. Wappen von Mecklenburg.
(Gelres Wappenbuch. Nach 1358.)
ausserdem noch eine gegabelte Fahnenstange hält, an der die’
Banner von Mecklenburg, Rostock und Schwerin angebracht sind.
Die Tinkturen sind dieselben wie in Gelres Wappenbuch.
Die Streifen des Schirmbretts am Helme von Mecklenburg
dürften ursprünglich schwarz-gold gewesen sein; erst nach der
Wiedererwerbung von Schwerin wurden die alten Tinkturen
durch die von Schwerin verdrängt, um im Wappen den neuen
Besitz ebenfalls zum Ausdruck zu bringen.
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Unter Herzog Magnus D. (1479— 1503) erhielt das Wappen
zwei neue Felder. Der Stierkopf der Linie Werle und der Arm
von Stargard wurden in das mecklenburgische Wappen auf-
genommen, zugleich der Schild von Schwerin, der nun keinen
Platz im Hauptschilde fand, als Herzschild aufgelegt.
Der Stargardsche Arm erscheint zum erstenmale 1483
nach dem Aussterben der Linie Mecklenburg-Stargard (1471) in
den mecklenburgischen Siegeln, und zwar ganz unbekleidet, am
Unterarm von einem Bande umschlungen, einen Ring empor-
haltend. Später wurde der Arm bekleidet, im XVI. Jahrhundert
der Puffärmel irrtümlich in Wolken umgewandelt.
Woher dieses Wappenbild stammt, ist nicht mit Sicher-
heit nachzuweisen. Der mecklenburgische Heraldiker Teske
spricht sich für die Ableitung des Armes aus dem Wappen der
Stadt Fürstenberg in der Herrschaft Stargard aus, doch ist dies
bloss eine Hypothese, weil die ältesten vorhandenen Siegel der
Stadt erst dem letzten Drittel des XVI. Jahrhunderts angehören,
somit in diesem Falle keine zulängliche Beweiskraft besitzen.
Das XVI. Jahrhundert brachte verschiedene, nicht ganz
glückliche Aenderungen in das mecklenburgische Wappen.
Der Stierkopf erhielt einen Nasenring, silberne Hörner
und eine rote Krone, der Stierkopf von Werle wurde schräg
gestellt, das Schirmbrett am Helme buntfarbig gestreift. Die
silbernen Hörner und die rote Krone bürgerten sich aber erst
im XVIII, Jahrhundert ein, doch wurde die rote Tinktur der
Krone in den fünfziger Jahren dieses Jahrhunderts wieder glück-
lich entfernt. Diese Aenderungen des Wappenbildes sind nicht
so schwerwiegend als die von dem Herold Georg Rixner (1530)
aus Unkenntnis verschuldete Verwechslung der Kleinode von
Schwerin und Rostock. Der offene Flug von Schwerin erhielt
die Farben von Rostock und gilt als Kleinod von Rostock, die
Hörner von Rostock dagegen bekamen die Farben von Schwerin
und gelten nun als dessen Kleinod.
Die Farben des Schildes von Schwerin wurden gleich-
zeitig ebenfalls umgesetzt, oben Gold, unten Rot, doch kam die
richtige Stellung bald wieder in Gebrauch.
Als infolge des westfälischen Friedens, 1648 die säkulari-
sierten Bistümer Schwerer und Ratzeburg als Fürstentümer an
Mecklenburg fielen, kamen dieselben nicht mit ihren alten,
sondern mit neugeschaffenen Figuren in das Staatswappen von
Mecklenburg (1658).
Schwerin erhielt den Rostocker Greif über einem Quer-
balken, der anfangs schwarz, später (1720) grün mit silberner
Borde tingiert wurde. Als Kleinod benützte man einen wachsen-
den Greif.
Ratzeburg erschien anfangs mit einem unter einer Fürsten-
krone schwebenden goldenen Anker- oder Tatzenkreuz im roten
Felde, später erhielt das Kreuz die jetzige Form und wurde
silbern tingiert, die Fürstenkrone durch eine gewöhnliche Laub-
krone ersetzt. Sieben rote Fähnlein, im Bezuge auf die sieben
Fahnenlehen des Herzogtums, bildeten das Helmkleinod.
Die Schildhalter, Stier und Greif, finden sich zum ersten-
male in einem Siegel Herzog Heinrichs IV. vom Jahre 1452,
und zwar der Stier gekrönt, beide Tiere dem Schilde zu-
gewendet. In späterer Zeit wurden sie rücksehend dargestellt,
doch kehrte man in neuerer Zeit wieder zur, alten Stellung
zurück.
Das mecklenburgische Haus, das von Karl IV. ddo. Prag,
8. Juli 1348 die Reichsfürsten- und Herzogswürde erhalten hatte,
teilte sich am 8. März 1701 in die Häuser Schwerin und Strelitz,
die beide im Jahre ı815 die Grossberzogswürde annahmen.
Im Jahre 1871 erfolgte eine Feststellung des Wappens von
Mecklenburg-Strelitz, die heute noch Gültigkeit besitzt.
Nach dem Regierungsantritt Sr. K. H. des Grossherzogs
Friedrich Franz III. von Mecklenburg-Schwerin (15. April 1883)