wurde das Wappen dieses Staates im Jahre 1884 rektifiziert
und von Prof. E. Döpler d. j. ein Normalwappen entworfen.
Die Verlautbarung dieses neuen Wappens erfolgte durch
die Verfügung an das Ministerium des Innern, ddo. Schwerin,
ıI. September 1885.
47
burg. Die wendische Krone, bei Trechow ausgegraben, ist
sicherlich keine Krone der alten wendischen Fürsten, sondern
' ein Charnierring, welcher der jüngeren Zeit der Bronzekultur, der
Uebergangsperiode zur Eisenzeit, angehört, Aehnliche »Kronen«
fand man bei Admannshagen in der Nähe von Rostock und
Vollständig neu in diesem Wappen ist die Figur der bei Lübtheen in der Jabelheide, ferner in Hannover und
„Wendischen Krone“ als Schmuck des Helmes von Mecklen- Dänemark.
Tafel XI.
GROSSHERZOGTUM SACHSEN.
(SACHSEN-WEIMAR-EISENACH.)
Der Staat wird von drei räumlich getrennten Gebieten — Eisenacher, Weimarer und Ncustädter
Kreis — vier grösseren Exklaven (Ostheim, Ilmenau, Allstedt und Oldisieben) und einigen kleinen Parzellen
gebildet.
as Vollständige Staatswappen zeigt einen gevierten Schild,
der mit dem königlich gekrönten sächsischen Rautenkranz-
schilde belegt ist.
Im ersten Felde erscheint das Wappen der Zandgrafschaft
Thüringen: in Blau ein gekrönter, goldbewehrter, doppel-
schweifiger, von Rot und Silber achtfach quer gestreifter, hier
einwärts gekehrter Löwe.
Das zweite Feld zeigt das Wappen der Markgrafschaft
Meissen: in Gold ein schwarzer, doppelschweifiger, rot be-
wehrter Löwe.
Das dritte Feld ist gespalten und enthält vorn das Wappen
der Gefürsteten Grafschaft Henneberg: in Gold auf grünem Drei-
berge eine schwarze Henne mit rotem Kamme und rotem Hals-
lappen; hinten das Wappen der Herrschaft Neustadt-Arnshaugk:
ein von Silber und Rot gespaltenes Feld mit je einem Schräg-
rechtsbalken in wechselnder Tinktur. (Die beiden Schrägbalken
stehen in gleicher Höhe.)
Das vierte Feld ist ebenfalls gespalten und zeigt vorn das
Wappen der Herrschaft Blankenhain: in Silber ein nach links
gewendeter schwarzer, rot bewehrter Löwe von einem goldenen
Schrägrechtsbalken überzogen. Hinten erscheint das Wappen
der Herrschaft Tautenburg: von Blau und Silber achtfach schräg-
rechts gestreift.
Der Schild trägt drei Spangenhelme, und zwar in der Mitte
den Helm von Sachsen, mit schwarz-goldeners, rechts den Helm
von Thüringen, mit rot-silberner, und links den Helm von
Meissen, mit ebenfalls ‚rot-silberner Decke. In dem zu Weimar
befindlichen Normalwappen des Grossherzogtums sind im Thü-
ringischen Kleinod die Aststäbchen, an denen die Blätter
hängen, dunkelrot gefärbt.
Der Schild ist unterzogen von dem ponceauroten Bande
des Ordens der Wachsamkeit oder vom Weissen Falken. (Ge-
stiftet von Herzog Ernst August, 2. August 1732.)
Das am Bande hängende Kleinod besteht in einem, von
einer goldenen Königskrone überhöhten, goldbordierten, acht-
spitzigen, dunkelgrünen Kreuze, das mit einem goldbewehrten,
weissen Falken belegt ist. Die goldbordierten, dunkelroten
Winkelecken sind an den Spitzen mit weissen Perlen besetzt.
Sehr häufig trägt das Ordensband die Devise des Ordens:
»VIGILANDO ASCENDIMUS« (Durch Wachsamkeit steigen wir)
in goldenen Lettern. .
Das Ganze umgiebt ein Purpurmantel, der aus einer Königs-
krone herabfällt.
Das Kleine Staatswapfen, das auch die Behörden in den
Siegeln führen, wird von dem königlich gekrönten sächsischen
Rautenkranzschilde gebildet.
Se. Königliche Hoheit, der Grossherzog von Sachsen-
Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf su Meissen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr su Blankenhain, Neustadt
und Tautenburg führt im Siegel den sächsischen Rautenkranz-
schild unter dem königlich gekrönten Purpurmantel, den Schild
zumeist umschlungen oder unterzogen vom Bande des Falken-
ordens mit dem Wahlspruch dieses Ordens.
Ihre Königl. Hoheit, die derzeitige Grossherzogin, Sophie,
geb. Prinzessin der Niederlande, führt die Wappen von Sachsen
und der Niederlande in einem gespaltenen Schilde vereinigt.
Das oben angeführte Wappen des Grossherzogs wird auch
von den anderen hohen Mitgliedern des grossherzoglichen Hauses
geführt.
Von den Hpoflieferanten darf zur das kleine Wappen be-
nützt werden.