4. Herzogtum Fülich: in Gold ein hier nach links gekehrter,
schwarzer, silbern bewehrter Löwe.
5. und 8. vereint, Grafschaft Landsberg: in Gold zwei
blaue Pfähle.
6. Herzogtum Berg: in Silber ein blau gekrönter und be-
wehrter roter Löwe.
7. Pfalz Sachsen: in Blau ein hier nach links sehender, ge-
krönter, goldener Adler.
9. Pfalz Thüringen: in Schwarz ein goldener Adler.
10. Grafschaft Orlamünde: im goldenen, mit roten Herzen
bestreuten Felde ein hier nach links gekehrter, rot gekrönter
und bewehrter schwarzer Löwe.
11. Herrschaft Eisenberg: in Silber drei blaue Querbalken.
12. Herrschaft Pleissen: in Blau ein von Gold über Silber
geteilter Löwe.
13. Durggrafschaft Altenburg: in Silber eine fünfblättrige
rote Rose mit goldenen Samen und grünem Barte.
14. Ein lediges rotes Feld wegen der Repalien.
15. Grafschaft Brena: in Silber drei rote Seeblätter, 2, ı
gestellt.
16. Grafschaft Mark: in Gold ein von Rot und Silber
in drei Reihen geschachter Querbalken.
17. gespalten; vorne: Herrschaft Römhild: in Rot eine
silberne, goldgekrönte Säule, rückwärts: Gefärstete Grafschaft
Henneberg: in Gold auf grünem Dreiberg eine schwarze Henne
mit rotem Kamme und roten Lappen.
18. Grafschaft Ravensberg: in Silber drei rote Sparren
übereinander.
Von diesen Wappen erscheinen sechs auch mit ihren Helm-
kleinoden vertreten, und zwar:
1) Herzogtum Sachsen: der bereits früher beschriebene Spitz-
hut, hier von dem schildhaltenden Ritter aufseinem Helme getragen.
2) Landgrafschaft Thüringen,
3) Gefürstete Grafschaft Henneberg : rotgekleideter Frauen-
rumpf, der in die rot-silberne Helmdecke übergeht. Das gold-
bezopfte Haupt trägt eine Krone, aus der sich ein roter, ge-
krönter, oben mit Pfauenfedern geschmückter Spitzhut erhebt.
Fig- 67. Mittleres Staatswappen des Herzogtums Meiningen.
4) Markgrafschaft Meissen,
5) Herzogtum Jülich: Hals und Kopf eines schwarz-
geflügelten, goldenen Greifen mit rotem Schnabel und eben-
solchem Halsbande. Das Kleinod geht direkt in die golden-
schwarze Helmdecke über.
6) Herzogtum Berg: ein aus der Helmkrone sich erheben-
der Pfauenstoss. Der Helm mit rot-silberner Decke wird von dem
linksstehenden, schildhaltenden Ritter auf dem Haupte getragen.
Um den Schild hängt an einem dunkelgrün bordierten,
ponceauroten Bande der Herzaglich Sachsen-Ernestinische Haus-
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orden.. (Gestiftet von den Herzögen von Altenburg, Coburg-
Gotha und Meiningen am 25. Dezember 1833 zum Andenken
an den Gründer ihres Hauses, Herzog Ernst den Frommen.)
Das Kleinod bildet ein goldgesäumtes, achtspitziges, weisses
Kreuz mit Kugeienden, die Kreuzwinkel mit goldenen Löwen
gefüllt. Das Medaillon, von einem grünen mit Goldbändern
viermal gebundenen Eichenkranze umschlossen, zeigt innerhalb
eines goldgefassten, blauen Reifes das Brustbild Ernsts des
Frommen in Gold. Im Reif erscheint in goldenen Lettern die
Devise des Ordens: »FIDELITER ET CONSTANTER« (Treu
und beständig).
Als Schildhalter dienen zwei geliarnischte Ritter, die auf
einer Konsole stehen und sächsische Fähnlein in den Händen halten.
Das Ganze ist unter einem Wappenmantel angebracht, der
aus einer Herzogskrone herabfällt.
Das Mittlere Staatswappen (Fig. 67) zeigt einen gevierten
Hauptschild mit den Wappen von Thüringen, Henneberg, Röm-
hild und Meissen, belegt auf der Herzstelle mit dem herzoglich
gekrönten sächsischen Schilde.
Die beiden I.öwen tragen gewöhnlich Doppelschweife; wir
haben aber, da im grossen Staatswappen die Löwen dieser
Wappenbilder nur mit einfachen Schwänzen ausgerüstet er-
scheinen, von der Doppelzahl abgesehen, um beide Wappen in
Uebereinstimmung zu bringen.
Der Schild steht unter einem Purpurmantel, der aus einer
Herzogskrone herabfällt.
Als Kleines Staatswappen wird der herzoglich gekrönte
Sachsenschild benützt.
Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen und Hild-
Burghausen, zu Fülich, Cleve und Berg, auch Engern und West-
falen, souveräner Fürst zu Saalfeld, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meissen, gefürsteier Graf zu Henneberg, Graf zu
Camburg, zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Kranichfeld,
Ravenstein etc. führt in. den Siegeln entweder das kleine Wappen,
den Schild, umhängt vom Bande des Ernestinischen Hausordens,
oder das grosse Wappen, jedoch ohne llelme und Schildhalter.
Der Erbprinz und die übrigen Hoheiten des herzoglichen
Hauses führen dasselbe Wappen wie der regierende Herzog.
Die Hoflieferanten benützen für ihre Zwecke das mittlere
oder kleine Wappen.
Vor Jahren war der Schild des grossen Wappens noch um
zwei Wappenbilder reicher und zwar erschienen zu unterst die
Wappen der Herrschaft Homburg und der Herrschaft Freus-
burg.
Im Staatshandbuche vom Jahre 1843 sind diese beiden
Wappenbilder bereits aus dem Schilde entfernt.
Später kamen die Helme von Sachsen, Meissen, Thüringen,
Jülich, Cleve und Berg auf den Schild zu stehen, bis endlich
anlässlich der Vermählung des Prinzen Friedrich mit Adelheid,
Gräfin zur Lippe-Bisterfeld, 1889, ein neues Staatssiegel kom-
poniert wurde. Der Helm von Cleve kam in Wegfall, hiefür
wurde das Kleinod von Henneberg eingerückt, die Helme aber
ohne Rücksicht auf ihren Rang geordnet, nämlich: Henneberg,
Meissen, Thüringen, Jülich, Sachsen und Berg.
Wir haben uns erlaubt, den im herzoglichen Siegel ge-
brauchten Purpurmantel mit dem neuen Bilde zu verbinden, und wie
uns aus Meiningen mitgeteilt wurde, fand diese Wappenzeich-
nung auch den Beifall Sr. Hoheit des regierenden Herzogs.
Die Mitteilungen über das Wappen von Meiningen verdanken wir
der Licbenswürdigkeit des Vorstandes des Münzkabinettes und der
Bibliothek, Hofrat Professor Dr. Grobe in Meiningen.