23. Rotes Feld wegen der Regalzen.
Der Schild wird von zwei rücksehenden, herzoglich ge-
krönten, goldenen I.öwen gehalten, die auf einem goldenen
Ornamente stehen. Hinter dem Schilde fällt ein hermelin-
gefütterter Purpurmantel aus einer Herzogskrone herab.
Der Reichsapfel dieser Krone trägt grüne Tinktur.
In einem uns vorliegenden noch im Gebrauche befindlichen
Siegel erscheinen die in den rechtsseitigen Feldern stehenden
Fig. 73. Mittleres Staatswappen von Sachsen-Coburg-Gotha.
Tiere nach links gekehrt; der Schild trägt einen königlich ge-
krönten Helm mit abhängenden Helmdecken. Schildhalter und
Purpurmantel sind in diesem Siegel nicht vorhanden.
Das Mittlere Staatswappen (Fig. 72) besteht in einem
quadrierten Schilde, belegt mit einem Herzschilde, der das
sächsische Wappen trägt.
Im ersten Felde erscheint das Wappen der Landgrafschaft
Thüringen und des Herzogtums Gotha, der Löwe aber einwärts
gewendet und nach den Abbildungen zehnfach gestreift. Im
zweiten Felde das Wappen der Maräkgrafschaft Meissen, im
dritten das Wappen der Gefürsteten Grafschaft Henneberg, die
Henne aber einwärts gewendet, und im vierten das Wappen
des Herzogtums Coburg.
Der Schild ruht unter demselben Purpurmantel, wie ihn
unsere Tafel beim Grossen Staatswappen zeigt.
Mitunter kommt als weitere Dekoration des Wappens der
»Hersoglich Sachsen-Ernestinische Hausorden« zur Anwendung,
dessen Kleinod bereits bei Meiningen (Tafel XI) beschrieben
wurde. Die Kette besteht abwechselnd aus königlich gekrönten
Löwen, Herzogskronen, szeder goldenen mit zwei E und zwei
gekreuzten Schwertern belegten Kreuzen, alle diese drei Glieder
aus Gold. Das sächsische Wappen in Email ist ein viertes
Glied dieser Kette. Die sieben Doppel-E beziehen sich auf die
sieben Söhne des Herzogs Ernst des Frommen.
Das Kleine Staatswappen zeigt nur den sächsischen Schild
mit der Herzogskrone geschmückt.
Diese durch Ministerial-Verfügung vom 19. Oktober 1883
revidierten und neu zusammengestellten (mittleres Wappen)
Staatswappen sind in Bezug auf ihre Verwendung in den Siegeln
folgendermassen zu führen:
Das grosse Wappen ist als Siegel ausschliesslich bei den
in Urkundenform auszustellenden, von Sr. Hoheit dem Herzoge
höchsteigenhändig, oder Kraft von Höchstdemselben erteilter
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Vollmacht von einem herzoglichen Staatsbeamten zu vollziehenden
Ausfertigungen (Staatsverträge, Standeserhöhungen, Anstellungs-,
Zulage- und Pensionspatenten etc.) in Anwendung zu bringen.
Das mittlere Wappen ist als Siegel bei sämtlichen, von
dem herzoglichen Staatsministerium urkundlich zu erlassenden
Ausfertigungen (Anstellungs-, Zulage-, Pensions-, Entlassungs-
dekreten, Kaufe und Tauschverträgen, Ordensdiplomen, Be-
glaubigungen etc.) in Gebrauch zu nehmen.
Das kleine Wappen wird zum Amtssiegel für die herzog-
lichen Justiz-- und Verwaltungsbehörden und zum Verschluss
herzoglicher Dienstsachen benützt.
Seine Königl. Hoheit, der jetst regierende Herzog von
Sachsen- Coburg und -Gotha, Alfred (Ernst Albert), Kel. Prinz
von Grossbritannien und Irland, Herzog von Edinburgh, Graf von
Ulster und von Kent, Herzog zu Fülich, Cleve und Berg, auch
Engern und Westfalen, Landgraf gu Thüringen, Markgraf zu
Meissen, gcfürsteter Graf gu Henneberg, Graf zu der Mark und
Ravensberg, Herr zu: Ravenstein und Tonna führt für alle persön-
lichen Angelegenheiten nebenstehendes Wappen. (Fig. 73.)
Fig. 73. Persönliches Wappen Sr. K. H. des Herzogs Alfred
von Sachsen-Coburg und -Gotha.
Der. sächsische Schild, der in den Wappen des herzog-
lichen Hauses von Gold und Schwarz statt von Schwarz und
Gold gestreift erscheint (in den Wappen sämtlicher englischen
Prinzen ist diese Farbenstellung ebenfalls im Gebrauche), ist mit
dem Wappenschilde von Grossbritannien und Irland belegt, einem
quadrierten Schild, der im ersten und vierten Felde in Rot drei
goldene Leoparden (England), im zweiten Felde in Gold einen
roten Löwen von einem roten, mit ebensolchen Lilien besetzten
Doppelrahmen umschlossen (Schottland) und im dritten Felde in
Blau eine goldene Harfe (/r/and) zeigt. Das erste und zweite
Feld ist nahe dem Rande von einem dreilätzigen, silbernen
Tournierkragen quer überzogen, dessen mittlerer Latz mit einem
roten Kreuz (Georgskreuz), die beiden Seitenlätze mit je einem
blauen Anker belegt sind. Se. K. H., der regierende Herzog von
S.-Coburg und -Gotha führt den grossbritannisch-irländischen
Wappenschild als zweiter Sohn der Königin Viktoria von Eng-
land. Der Turnierkragen ist ein Beizeichen in den Wappen der
königlichen Kinder, von denen jedes, mit Ausnahme des Prinzen
von Wales, im Turnierkragen wieder persönliche Zeichen, hier
zwei blaue Anker, benützt.