sowie in einigen Amtssiegeln erscheint statt des Fürstenhutes eine
moderne Fürstenkrone, die mit Hilfe der Graveure den alten,
hermelinbesetzten Fürstenhut aus den
Wappen allmählich zu verdrängen
scheint.
Se. Durchlaucht der Fürst von
Schwarzburg - Sondershausen führt
dasselbe grosse Wappen wie der Staat,
nur erscheint im Siegel die Collane des
preussischen schwarzen Adlerordens
um den Schild geschlungen.
‘Se. Durchlaucht Prinz Leopold,
der Bruder des regierenden Fürsten
und einziger Agnat des Hauses Sch.-
Sondershausen führt daskleinereStaats-
wappen im Siegel,
Fig. 84. Kleines Staatswappen
von Schw.-Sondershausen.
Die Hoflieferanten führen das grosse Staatswappen.
Die Grafen von Schwarzburg sind schon, um die Mitte des
XII. Jahrhunderts urkundlich nachweisbar und spalteten sich in
die Linien Schwarzburg und Käfernburg. Die Grafen von
Käfernburg erloschen bereits 1385.
Schon in sehr früher Zeit erhielten die Grafen von den
deutschen Kaisern das Erbstallmeisteramt und führten als solche
den Titel »imperatoris 'stabularii«. Beide Linien führten als
Wappen einen gekrönten, goldenen Löwen im blauen Felde.
Die Schwarzburger als Kleinod einen Pfauenstoss, belegt mit
einem rechen- oder kammartigen Gebilde (Fig. 85), so in einem
Siegel des Grafen Günther, 1265, mit der Legende: + SIGILLV:
COMITIS : CVNTHERI : DE : SWARSBVRCH. Diese rätselhafte
Figur kann aber auch eine gezahnte Scheibe vorstellen, durch
die an einem Stiele die Pfauenfedern gesteckt wurden.
Fig. 85. Aus dem Siegel Günthers
von Schwarzburg 1265. Fig. 86. Wappen der Schwarzburg.
An dem 1352 errichteten Grabdenkmale Günthers XIX.
(XXL) (gestorben 1349 zu Frankfurt a. M.), des Gegenkönigs
Karls IV. erscheint als Kleinod ein gekrönter Löwenkopf mit
Pfauenstoss. (Fig. 86.)
Die Herrschaften Arnstadt, Sondershausen und Leutenberg
waren alte Besitzungen der Schwarzburger, dagegen hatten sie
Hohnstein nie besessen, sondern erhielten von Kaiser Rudolf U.
1597 nur das Recht zugesprochen, Titel und Wappen von dieser
Grafschaft zu führen. Schwarzburg hatte nämlich mit Stolberg
und Hohnstein 1433 eine Erbverbrüderung abgeschlossen und als
1593 die Grafen Hohnstein ausstarben, entstand ein langwieriger
sg
Streit über das Erbe derselben, den Kaiser Rudolf II. beizu-
legen suchte. In der Urkunde von 1597 tragen die Schwarz-
burgs folgenden Titel: »Der Pier Grafen des Reichs Grafen zu
Schwarzburg, Herren zu Arnstadt, Sondershausen und Leutenberg,
auch Grafen zu Honstein.«
Die Grafen von Schwarzburg zählten nämlich mit denen
von Cleve Savoyen und Cilli zur Quaternione der »Vier Grafen
des Reiches«, wie z. B. zur selben Zeit Mähren, Brandenburg,
Baden und Meissen die 4 Markgrafen, Thüringen, Hessen, Leuchten-
berg und Elsass die 4 Landgrafen u. s. w. bildeten, eine leere
Titulatur, auf die man aber im XVI. Jahrhundert viel zu halten
schien, da Günther von Schwarzburg sich den Viergrafenstand
sogar von Kaiser Max I., 1518, eigens bestätigen liess.
Die ursprünglichen Besitzer von Hohnstern waren die
Herren von Ilfeld, von denen auch die früher erwähnten Stol-
bergs abstarnmen dürften.
Dietrich I. (} 1249), der ältere Sohn Elgers III. .von lifeld,
stiftete die hohnsteinische Linie, die 1280 die Grafschaft Aletten-
berg als halberstädtisches Lehen erwarb. Von Braunschweig-
Grubenhagen bekam sie die Grafschaft Zruterderg 1402 als
Pfand, 1456 als Lehen. Als nun am 8. Juli 1593 die Grafen
von Hohnstein ausstarben, fiel Hohnstein an Stolberg, Kletten-
berg nach langen Streitigkeiten mit Braunschweig, das ein An-
recht darauf besass, 1632 an Stolberg und Schwarzburg gemein-
schaftlich als braunschweig-wolfenbüttelisches Afterlehen. Lauter-
berg kam direkt an Braunschweig zurück.
Nachdem auch Braunschweig-Wolfenbüttel 1634 ausgestorben
war, wurde Klettenberg als erledigtes Lehen yon Halberstadt
eingezogen und Schwarzburg blieb von dem hohnsteinischen
Erbe nichts als Titel und Wappen.
In der Urkunde von 1597 wird auch das diesem Erbe ent-
sprechende Wappen beschrieben:
»Nemblich einen Schild, dadurch gehet durchaus von gelben,
und blauen schrenckweise abgetheilen Balken ein Creutz, zu dess
Schildes lincken Seiten nach dem Aufftruck ist das Hohnsteinische
Wappen quartirt, also dass das untere äussere und das obere
innere quartier schachweise in roth und weiss gesetzet. Die
übrigen zwey in mitte nach der Zwerg deren das untere wieder
in acht Strassen unterschieden, als die erste, dritte, fünfte und
siebende roth, die andern gelb und Obertheil ganz roth, darinnen
über und für sich ein gelber Löw mit über sich geschwungenem
Schwantz, roth ausgeschlagener Zungen und für sich geworffenen
Prancken zum Raub geschickt. Dann ferner in Mitte dieser
(Juartirung dess Schildes ein klein weisses Schild, darinnen für
sich ein schwartzer Hirsch mit doppelten Gestirn von sechs, ob
der Seiten dreye und oben so viel Enden, zum Lauff gestellet
erscheinet, welches nun alles vorhin die Grafen zu Honstein ge-
führet haben. Das andere und vordere Theil dess Schildes ist
auch gleicher weise quartiret und darinnen ihr der Grafen zu
Schwartzburg anererbt-uralt-gräfliches Wappen begriffen, wie auch
im Grund dessSchildes unter beyden zusammen gefügten Schwartz-
burgischen und Honsteinischen Wappen in einem besondern
weissen feld oder geld Flültzen-Rechen und darob die rothe
Gabel, alles ungefasst beygesetzt.
Ueber den Schild gehen drey gegen einander gekehrte
offene und gekrönte Adelich Thurniers Helm herfür und stehet
auf dem äussern oder linkhen zwischen einem doppelten Hirsch-
gestürn von sechs, als unten drey und oben so viel Zincken,
deren das äussere 02% und innere Gestirn, weiss ist, über sich
ein ausgebreiteter blau-gespiegelter Pfauen-Schwantz. Auff der
Mitten oder andern Thurniers Helm aber, über und für sich ein
vorder Theile eines gekrönten Löwen mit ausgestreckten Pranken,
roth ausgeschlagener Zungen auss dessen Cron über sich auch
ein ausgebreiteter blau-gespiegelter Pfauenschwantz mit einem
gelben Rechen, und dann auf den vordern oder dritten Helm zwischen