Full text: Deutsches Kriegszustandsrecht.

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Ermittlung der Wahrheit zu fördern. Stimm- 
recht hat derselbe nicht. Als Gerichtsschreiber 
wird zur Führung des Protekolls ein von dem 
Vorsitzenden des Kriegsgerichts zu bezeichnender 
und von ihm zu vereidigender Beamter der 
Zivilverwaltung zugezogen. 
Verfassung des Gerichts (55 11, 12). 
I. Zur Errichtung eines ao K., deren Zahl, Sitz und 
Sprengel der kommendierende General bzw. dessen Stell- 
vertreter bestimmt, gehört in erster Linie die Bildung des 
konkreten Gerichts. Hiervon und von den Funktionen des 
Gerichts handeln §§ 11 und 12. 
II. Die in § 11 genannten Mitglieder der ao# K. sind 
sämtlich nicht unabsetzbar, insbesondere können die mili- 
tärischen zu jeder Sitzung neu klommandiert werden, wenn 
dies auch aus praktischen Erwögungen tunlichst vermieden 
werden sollte. Während ihrer Funktionen genießen die 
1 der c# K. richterliche Unabhängigkeit (vgl. 5 12 
III. Die Bezeichnung der richterlichen Be- 
mten steht dem im Rang höchsten Richter des betreffenden 
Ortes (unrichtig Ebermayer-Stenglein S. 373 zu 
511 1), falls an diesem sich keiner befindet, dem des 
erichtsbezirkes zu, zu dem der Ort gehört. 
IV. Unter richterlichen Zivilbeamten sind alle 
Panfeonen mit Richterqualifikation (also au 
Afsessoren, a. A. Ebermayer-Stenglein S. 37 
11 I. richtig Goldschmidt S. 16) zu verstehen. 
um Militärdienst einberufene Richter können, sofern sie 
ffiziere im Hauptmannsrange sind, oder der Fall des 
à411 letzter Sa vorliegt, aber nicht als richterliche 
ivilbeamte zu Mitgliedern der ao K. ernannt werden. 
V. Auditeur i. S. des § 11 II ist ein Kriegsgerichts- 
rat oder Oberkriegsgerichtsrat. 
VI. Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt 
durch den Militärbefehlshaber. So auch Goldschmidt 
S. 17. Mangels Ernennung entscheidet Rang, beie 
gleichem Rang Dienstalter, bei gleichem Dienstalter das 
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