Full text: Deutsches Kriegszustandsrecht.

144 B. Gesetz über den Belagerungszustand. 
III. Die Wirkun 6 der Erklärung der Zivildiktatur 
ist der Wegfall der im Gesetz aufgeführten Schranken für 
die Behörden, die bisher als Adressaten der Grundre "„ 
aufzufassen gewesen waren, und der weiteren mit der 
fugnis der zuständigen Bei örden, an die Stelle der weg- 
gefaltenen Rechtsnorm mit der durch die Worte zeit= und 
Tigriktwese“ gegebenen Einschränkung neues NRecht zu 
etzen 
IV. Soweit Reichsrecht an Stelle von Landesrecht 
etreten ist Hal= oben zu § 5), entfällt natürlich die Be- 
ugnis zur Suspension. 
V. Da die Suspension landespolizeilicher Natur ist 
(gut Haldy S. 67), bedarf es einer Veröffentlichung 
in den für landespolizeiliche Verfügungen bestimmten 
Amtsblättern der Bezirke, für die sie in Kraft treten soll 
(ebenso Haldy S. 68). 
8 17. 
Über die Erklärung des Belagerungszustandes 
sowie über jede, sei es neben derselben (8 5) oder 
in dem Falle des § 16 erfolgte Suspension auch 
nur eines der §8 5 und 16 genannten Artikel 
der Verfassungsurkunde muß den Kammern 
sofort bzw. bei ihrem nächsten Zusammentreten 
Rechenschaft gegeben werden. 
Inhaltsübersicht. 
I. Rechtsnatur der Rechenschaftss III. Rechenschoftslegung gegenüber 
legung. dem Reichstag. 
I. Rechtswirkung. IV. Worcher ist Rechenschaft abzu- 
Rechtsnatur der Rechenschaftslegung. Die 
neckeschetn. des §& 17 bedeutet lediglich, daß 
die Regierung bverpflichtet ist, in dem in § 17 an- 
gegebenen Zeitpunkt die Gründe dafür darzulegen, die dazu
	        
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