Full text: König Albert von Sachsen. Ein Lebensbild.

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Verwaltung entsprechend ihrer Größe gezogen, und endlich 
kleinere Gerichtsämter mit benachbarten größeren verschmolzen. 
Es ist für eine kürzere Darstellung unmöglich, den 
weitverzweigten Einzelheiten der Gesetzgebung nachzugehen, 
wie sie sich den Bedürfnissen der Zeit entsprechend unter der 
Regierung des Königs Albert gestaltet hat, namentlich auf 
dem Gebiete des Brandversicherungs-, Tierarznei-, Sparkassen- 
und Vorschußwesens und der Armenpflege. Nur soll auf die 
liebende Fürsorge noch hingewiesen sein, mit der unter der 
Regierung unseres Königs für die geistig oder körperlich Un- 
glücklichen und Verwahrlosten Sorge getragen worden ist. 
Für epileptische Kranke wurde eine Heil= und Pflegeanstalt in 
Königswartha, für unbemittelte Irrsinnige eine Versorgungs- 
anstalt zu Hohenweitzschen errichtet. Vor allem auch sei 
genannt das durch unsere Königin, die in den Kriegen von 
1866 und 1870/71 in der Pflege der für das Vaterland ver- 
wundeten Krieger Erfahrung und rastlose Hingebung gezeigt 
hatte, gegründete und am 4. Nov. 1896 in ihrer Anwesenheit 
und der der Prinzessinnen Johann Georg und Mathilde er- 
öffnete Krüppelheim zu Trachenberge bei Dresden. 
Seit Jahrhunderten gilt Sachsen als der Musterstaat 
des Schulwesens. Auch nach dieser Richtung hin hat die 
Regierung König Alberts manches neue Blatt dem alten, 
unverwelklichen Kranze hinzugefügt. Auf dem Gebiete des 
Volksschulwesens trat König Albert die Erbschaft seines er- 
lauchten Vaters an, indem das unter diesem schon erlassene 
Schulgesetz unter seiner Regierung 1874 in Kraft trat. 
Die Trennung der Schule von der Kirche und die Ernennung 
fachmännisch gebildeter Schulinspektoren, vor allem auch eine 
zeitgemäße Umgestaltung des Unterrichts und gesundheitliche 
Vorschriften über die Errichtung der Schulräume bildeten 
den Hauptinhalt dieses Gesetzes. — Um dann nach dem be- 
endeten Volks= oder Bürgerschulunterricht eine Nachhilfe zu 
geben, wurden die Fortbildungsschulen ins Leben gerufen, die, 
sofern nicht andere Unterweisung stattfindet, noch zwei Jahre 
lang nach der Konfirmation zu besuchen ist. — Außerdem aber 
sind in geradezu staunenswerter Fülle zur Hebung des Gewerbes 
Fachschulen von der Regierung König Alberts teils schon über- 
nommen, teils in wesentlichem Umfange neu begründet worden. 
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