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ruht auf Gerechtigkeit; Heil dem Volke, welches regiert
wird von einem gerechten Könige. Schwert und Wage, das
sind die Anfänge unserer Fürsten; und wie unsere Väter dem
Banner der Markgrafen von Meißen aus dem Hause Wettin
und dem Feldrufe unserer Kurfürsten des heiligen römischen
Reiches deutscher Nation folgten, so suchten und fanden sie
auch ihr Recht bei und unter ihren Fürsten. So werden
auch Sie, mein Prinz, dereinst den erhabenen Beispielen
eines edlen Friedrich Christian, eines gerechten Friedrich
August, eines milden Anton folgen, folgen dem erhabenen
Beispiele unseres regierenden edlen Königs, dem Beispiele
und den Lehren Ihres durchlauchtigen Vaters, dessen Ziel
ist: Gerechtigkeit in Gedanken und Werken.“ Auch auf die
militärische Begabung des Prinzen nahm er Bezug und
schloß mit den prophetischen Worten „Late signa feres
Saxoniae tuae“, „Weithin wirst Du die Banner Deines
Sachsenlandes tragen.“ — Aber auch den ersten schweren
Verlust brachte das Jahr 1847. Zwar hatte der Tod ihm
1838 am 3. Januar den Großvater, den Prinzen Max im
fast vollendeten 79. Lebensjahre geraubt; aber es liegt in
der Natur der Sache, daß dies Ereignis auf das Herz eines
10 jährigen Knaben keinen tiefen und nachhaltigen Eindruck
ausüben konnte. Nebenbei bemerkt sei, daß damit Prinz
Johann in den Besitz des Sekundogeniturvermögens kam,
das seiner Zeit von dem Kurfürsten Friedrich August III.,
nachmaligem ersten König von Sachsen 1779 nach dem
Teschener Frieden aus der ihm von Karl Theodor von
Bayern für Aufgabe seiner bayerischen Erbansprüche gezahlten
Abfindungssumme begründet worden war; die damals bei der
Gründung sich aus den Einkünften ergebende Rente, auf etwa
85 000 Thaler geschätzt, sollte den jüngeren Bruder des
regierenden Kurfürsten und seine Nachkommenschaft wirtschaft-
lich selbständig stellen, sodaß er auf Beisteuer vom Staat
zu verzichten hatte für den Unterhalt seiner Person und
seiner Familie. — Nach dieser Abschweifung kehren wir zurück
zu dem für Eltern und Geschwister gleich schmerzlichen Er-
eignisse des Jahres 1847, dem am 12. Mai nach kurzem,
aber schweren Leiden erfolgten Tod des Prinzen Ernst zu
Wesenstein, der vor kurzem, am 5. April, sein 16. Lebens-