Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Adelheid, in erster Ehe den Grafen Adalbert von Ballenstädt geheiratet, 
in zweiter den Pfalzgrafen Hermann bei Rhein, in dritter den Pfalz- 
grafen Heinrich bei Rhein. Aus erster Ehe stammten die Grafen 
Siegfried und Otto. Ersterer war von seinem Stiefvater dritter Ehe, 
also vom Pfalzgrafen Heinrich, adoptiert worden und hatte nach dessen 
1095 erfolgtem Tode die Pfalzgrafenwürde am Rhein erhalten. Diesem 
wurden die Erbansprüche der Mutter, die schon 1100 gestorben war, 
vom Bruder überlassen und sein Erbrecht war zweifellos am meisten 
begründet. Nun hatte sich aber die zweite Tochter Ottos von Weimar, 
Kunigunde, nachdem sie erstmalig in kinderloser Ehe mit Jaroslav von 
Rußland verheiratet gewesen war, in zweiter Ehe mit dem Grafen 
Kuno von Beichlingen verbunden, der 1103 ermordet wurde und vier 
Töchter hinterließ; die jüngste von diesen hieß wie die Mutter Kuni- 
gunde. Zweifellos in Voraussicht der bevorstehenden Aufteilung des 
weimarischen Erbes hatte sich 1110 Wiprecht von Groitzsch mit der 
Witwe des Grafen Kuno von Beichlingen verheiratet und am selben 
Tage seinen Sohn Wiprecht mit der gleichnamigen Tochter Hochzeit 
machen lassen. Als nun der Kaiser zwar die Allodien dem Pfalz- 
grafen Siegfried überließ, aber die Lehen einzog, da wußte dieser durch 
seine Klagen ganz Sachsen wider jenen unter die Waffen zu bringen. 
An der Spitze der Verbindung stand Herzog Lothar, dem, da er selbst 
nur eine Tochter und keinen Sohn hinterließ, an der Durchführung 
der sächsischen Erbrechtsbestimmungen gelegen sein mußte, ferner Pfalz- 
graf Friedrich von Somerschenburg, Bischof Reinhard von Halberstadt, 
Graf Ludwig von Thüringen, die damals noch lebende Markgräfin 
Gertrud von Meißen, Witwe Heinrichs des Alteren, und vornehmlich 
auch Wiprecht von Groitzsch, der hier im Trüben zu fischen gedachte. 
Von Süddeutschland aus aber fachte der Erzbischof Adalbert von 
Mainz die Fackel des Bürgerkrieges an. Gegen diesen wandte sich 
Heinrich zunächst, und es gelang ihm, den Erzbischof gefangen zu 
nehmen. Ende 1112 stand er in Thüringen und lud die sächsischen 
Teilnehmer am Aufstand nach Erfurt vor. Sie erschienen nicht. So 
urteilte das Fürstengericht zunächst nur über den gefangenen Mainzer 
Erzbischof ab und verhängte über ihn auf Grund der vom Keiser 
erhobenen Klage Einkerkerung; das Urteil wurde auch an ihm trotz 
des päpstlichen Einspruches vollzogen. Dann wandte sich der Kaiser
	        
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