Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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also gegen Lothar und seine Bundesgenossen in Waffen stand. Doch 
erfolgte dann eine Verständigung sowohl mit Lothar als mit den Brũ- 
dern Ludwig und Heinrich, so daß er auch unter dem neuen Kaiser 
die Landgrafenwürde beibehielt. Wohl aber mögen jene eine Gelegen- 
heit herbeigewünscht haben, um an ihn zu kommen, und diese brachte 
das Jahr 1130. Im Rate des Kaisers Lothar genoß vor allem 
Burchard von Loccum, Graf von Friesland, dessen völliges Vertrauen. 
Er war eigentlich ein Vasall Hermanns von Winzenburg, aber durch 
die Gunst Lothars emporgestiegen, der ihm in Friesland jene Graf- 
schaft übertng. Wegen eines Burgbaues geriet er nun mit dem Winzen- 
burger in erbitterten Streit, und dieser ließ seinen widerspenstigen 
Vasallen auf einem Kirchhof überfallen und erschlagen. Diesen Frevel 
konnte der König nicht ungeahndet lassen. Dem Winzenburger wurde 
der Prozeß gemacht, von dem zu Quedlinburg zusammengetretenen 
Fürstengericht wurde er Pfingsten 1130 des Hochwverrats für schuldig 
befunden, die Reichsacht über ihn verhängt und zugleich ihm alle seine 
Güter und Würden abgesprochen. Zwar setzte Hermann der Voll- 
streckung des Urteils hartnäckigen Widerstand entgegen, indem er sich 
auf der festen Winzenburg einschloß; aber am letzten Tage des Jahrcs 
1130 ergab er sich dem Könige, der ihn dann nach Blankenburg am 
Harze in Haft bringen ließ. Die Winzenburg fiel an Hildesheim zurück, 
von dessen Bistume sie ein Lehen war, die Landgrafschaft in Thüringen 
aber kam an Ludwig und mit ihr die dort belegenen Besitzungen des 
Winzenburgers. Und als nun um dieselbe Zeit, auch im Jahre 1130, 
Heinrich Raspe durch Meuchelmord umkam — der Thäter und die 
Ursache der That blieben unbekannt —, da fielen natürlich auch dessen 
Güter an den überlebenden Bruder, der dadurch und durch die ihm 
übertragene Würde eine hervorragende Stellung unter den Fürsten des 
Reiches gewann. Heinrich ward in Reinhardsbrunn bestattet; Nach- 
kommenschaft hatte er nicht hinterlassen. Von dem jungen, unter Lud- 
wigs Mundschaft stehenden Gudensberger, Giso V., ist schon oben die 
Rede gewesen, daß durch sein 1136 erfolgtes Ableben auch die hessischen 
Besitzungen an Ludwig fielen. Hermann II. von Winzenburg aber kam 
dann unter der Herrschaft Konrads III. nach Lothars Tode wieder frei 
und erhielt wenigstens seine Besitzungen im Leingau, in der Nähe 
Göttingens, zurück.
	        
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