— 250 —
von Sachsen, erzeugten Söhnen starb der eine, der eben genannte Kon-
rad, schon früh, der andere, Otto, stellte am 14. November 1288 eine
Urkunde aus, in der er unter angeblicher Genehmigung seiner Erben,
womit nur die Meißner gemeint sein können, für den Fall seines
kinderlosen Absterbens Schloß, Stadt und Grafschaft Wettin dem
Erzbischof Erich von Magdeburg, einem Anhaltiner, für 800 Mark
Silber stendalischen Gewichtes verschrieb. Offenbar fühlte er ein
frühes Ende voraus und fand es nicht unpassend, aus seinem Tode
schon bei Lebzeiten Kapital zu schlagen, indem er die Stammburg
seiner Väter und eines kommenden glänzenden Geschlechtes veräußerte.
In der That starb Otto schon im Jahre 1290, ohne Erben zu hinter-
lassen, auf einem Reichstage zu Erfurt, und Erich von Magdeburg
setzte sich in den Besitz von Wettin, das nun dem Hause für immer
verloren ging. Einzelne Stücke nur, z. B. der Petersberg mit dem
Familienbegräbnis, blieben bei Brehna. Doch wurde auch der Peters-
berg 1697 von August dem Starken an den Kurfürsten Friedrich III.
von Brandenburg, bald König Friedrich I. von Preußen, verkauft.
Wettin kam durch Kauf 1446 an die Familie aus dem Winkel und
dann später in brandenburgisch-preußischen Besitz. — Auf den Rest
der Erbschaft Ottos aber, auf Brehna und die zugehörigen Güter,
legte König Rudolf von Habsburg die Hand als auf ein erledigtes
Lehen und begabte damit seinen Enkel Rudolf, den Sohn seiner mit
Herzog Albrecht II. von Sachsen verheirateten Tochter Agnes. Daß
die meißnischen Grafen sich diese der bisher befolgten rechtlichen ÜUber-
lieferung widersprechende Besitzübertragung gefallen ließen, wird erklärt
durch die Händel, die Albrecht der Entartete damals mit seinen Söhnen
Friedrich und Dietzmann hatte. Er sah der Benachteiligung seiner
Söhne mit Schadenfreude zu. Von diesen Händeln wird dann später
erzählt werden. Es war jedoch bestimmt, daß die brehnischen Güter
später doch wieder an das wettinische Haus kommen sollten. Sie
bildeten nämlich einen Bestandteil des bis 1423 unter askanischen
Herrschern stehenden Herzogtums Sachsen und wurden mit diesem 1423
vom Kaiser Siegismund zugleich mit der Kurwürde an Friedrich den
Streitbaren aus dem Hause Wettin übertragen, nachdem Albrecht III,
der letzte aus dem askanisch-sächsischen Kurfürstenstamme, im November
1422 zu Wittenberg verstorben war.