Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

— 250 — 
von Sachsen, erzeugten Söhnen starb der eine, der eben genannte Kon- 
rad, schon früh, der andere, Otto, stellte am 14. November 1288 eine 
Urkunde aus, in der er unter angeblicher Genehmigung seiner Erben, 
womit nur die Meißner gemeint sein können, für den Fall seines 
kinderlosen Absterbens Schloß, Stadt und Grafschaft Wettin dem 
Erzbischof Erich von Magdeburg, einem Anhaltiner, für 800 Mark 
Silber stendalischen Gewichtes verschrieb. Offenbar fühlte er ein 
frühes Ende voraus und fand es nicht unpassend, aus seinem Tode 
schon bei Lebzeiten Kapital zu schlagen, indem er die Stammburg 
seiner Väter und eines kommenden glänzenden Geschlechtes veräußerte. 
In der That starb Otto schon im Jahre 1290, ohne Erben zu hinter- 
lassen, auf einem Reichstage zu Erfurt, und Erich von Magdeburg 
setzte sich in den Besitz von Wettin, das nun dem Hause für immer 
verloren ging. Einzelne Stücke nur, z. B. der Petersberg mit dem 
Familienbegräbnis, blieben bei Brehna. Doch wurde auch der Peters- 
berg 1697 von August dem Starken an den Kurfürsten Friedrich III. 
von Brandenburg, bald König Friedrich I. von Preußen, verkauft. 
Wettin kam durch Kauf 1446 an die Familie aus dem Winkel und 
dann später in brandenburgisch-preußischen Besitz. — Auf den Rest 
der Erbschaft Ottos aber, auf Brehna und die zugehörigen Güter, 
legte König Rudolf von Habsburg die Hand als auf ein erledigtes 
Lehen und begabte damit seinen Enkel Rudolf, den Sohn seiner mit 
Herzog Albrecht II. von Sachsen verheirateten Tochter Agnes. Daß 
die meißnischen Grafen sich diese der bisher befolgten rechtlichen ÜUber- 
lieferung widersprechende Besitzübertragung gefallen ließen, wird erklärt 
durch die Händel, die Albrecht der Entartete damals mit seinen Söhnen 
Friedrich und Dietzmann hatte. Er sah der Benachteiligung seiner 
Söhne mit Schadenfreude zu. Von diesen Händeln wird dann später 
erzählt werden. Es war jedoch bestimmt, daß die brehnischen Güter 
später doch wieder an das wettinische Haus kommen sollten. Sie 
bildeten nämlich einen Bestandteil des bis 1423 unter askanischen 
Herrschern stehenden Herzogtums Sachsen und wurden mit diesem 1423 
vom Kaiser Siegismund zugleich mit der Kurwürde an Friedrich den 
Streitbaren aus dem Hause Wettin übertragen, nachdem Albrecht III, 
der letzte aus dem askanisch-sächsischen Kurfürstenstamme, im November 
1422 zu Wittenberg verstorben war.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.