Metadata: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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zu verpfänden. Während wir aber allgemeine für das ganze Land 
gültige Beden nicht vor 1350 in Meißen und Thüringen finden, 
kommen Sonderbeden oft genug vor, namentlich zur Aufrechterhaltung 
des Landfriedens. Ganz recht antwortete Erzbischof Engelbert von 
Köln, den wir als Reichsverweser während der Minderjährigkeit des 
Königs Heinrich und während der Abwesenheit Friedrichs II. kennen 
gelernt haben, denen, die ihn über Steuerbedrückungen zur Rede stellen 
wollten: ohne Geld könne er keinen Frieden im Lande, d. h. keine 
staatliche Ordnung schaffen. So wurde 1273 in Thüringen zur 
Sicherung des Landfriedens auf gemeinsamen Beschluß des Landgrafen 
und der Edlen eine Pflugsteuer ausgeschrieben; von jedem Pfluge 
sollte ein Lot ('16 Mark) Silbers von Geistlichen wie von Laien ge- 
zahlt werden. Ahrnlich legten 1287 die Bischöfe von Naumburg und 
Merseburg und der Markgraf von Landsberg eine Friedenssteuer zwar 
nicht auf den einzelnen Pflug, sondern direkt auf den Ertrag aus dem 
Grundbesitz. Laien und Klöster gaben ½ des Ertrages, geistliche 
Ritter und Weltgeistliche /6. — Bei dem Emporblühen der Städte 
richtete sich das Augenmerk des Landesfürsten natürlich auch auf die 
hier zuwachsende Steuerkraft und wußte diesen Gemeinwesen Beden 
aufzuerlegen. Doch machte sich alsbald Widerstand dagegen be- 
merklich. So wußten die Leipziger Bürger von Otto dem Reichen 
sich das Privilegium zu erwirken, daß sie keiner andern Bede unter- 
worfen sein sollten, als der zu einem Römerzuge und auch diese solle 
der Markgraf nur mäßig erheben. Bei der Verteilung einer solchen 
Steuer hielt sich die Stadtverwaltung oder der markgräfliche Vogt 
an die Hausbesitzer; da nun die Geistlichkeit und ihre Hintersassen zu- 
meist von Steuern befreit waren, so sahen die Bürger Hauserwerbungen 
durch Geistliche nur ungern, und daraus erklärt sich wohl auch der 
Widerstand gegen geistliche Neugründungen, wie z. B. gegen das 
Thomaskloster in Leipzig. Andere städtische Abgaben waren die von 
Innungen zu entrichtende Morgensprache, d. h. die Abgabe von ihren 
am Vormittag stattfindenden zünftigen Gerichtssitzungen, und die den 
öffentlichen Verkaufsstellen der Gewerke auferlegte Mastung. — Eine 
weitere Einnahmequelle des Landesfürsten bildeten die Regalien, eigent- 
lich Vorrechte des Königs, woher der Name, aber von diesem in den Zeiten 
der sinkenden kaiserlichen Macht wohl oder übel den Landesfürsten ab- 
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