Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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klosters vorwärts, um dessen Förderung der neue Propst Wernher 
sich große Verdienste erwarb. Er starb am 14. Februar 1222. 
Nicht gedemütigt jedoch war der mit der Stadt verbündet ge- 
wesene Adel. Er suchte und fand Anlehnung bei dem mit Dietrich 
verfeindeten Erzbischof von Magdeburg, Albrecht von Käfernburg, dem- 
selben, der 1209 zu Braunschweig dem Markgrafen jene Demütigung 
hatte zu teil werden lassen und mit dem schon seit 1219 Dietrich in 
Fehde lag. Der drang 1220 ins Land mit starker Heeresmacht ein 
umd legte 10 km nordöstlich von Leipzig die Burg Taucha an. Sein 
Nachfolger befestigte dann den zugehörigen Flecken. 
Auch nach anderer Seite hin hatte Dietrich mit feindlich gesinnter 
Geistlichkeit Streit gehabt, in den sich Albrecht von Magdeburg zu Un- 
gunsten Dietrichs eingemischt hatte. Letzterer beanspruchte nämlich die 
durch Konrads von Landsberg Tod erledigte Vogtei über das Kloster 
Pegan, die zu übertragen der Abt sich weigerte. Nun gedachte der Mark- 
graf dem widerspenstigen Abte dadurch zu schaden, daß er in dem nur 
eine Viertelmeile entfernten Groitzsch einen Markt anlegte, diesen Ort 
mit Zoll und Münze begabte und den Bewohnern seiner Besitzungen 
umtersagte, Pegaus Märkte zu besuchen. Der benachteiligte Abt be- 
schwerte sich beim Papste, der eine geistliche Kommission zu Würzburg 
zusammentreten und den Fall entscheiden ließ. Diese gab dem Abte 
Recht und ernannte den Bischof von Brandenburg zum Vollstrecker 
ihres Urteils. Im Namen seiner apostolischen Autorität untersagte 
nun der Brandenburger den Bewohnern der Burg und des Ortes 
Groitzsch den Markt, den Zoll und die Münze und bedrohte alle mit 
dem Kirchenbanne, die sich etwa, um Handel zu treiben, da aubhielten. 
Nunmehr trat der Pegauer Abt noch mit einer Schadenrechnung her- 
vor, die sich auch auf Dinge vor Dietrichs Besitzergreifung des 
Landsberger Erbes bezogen, und normierte seine Ansprüche auf 7500 
Mark. Da Dietrich die Zahlung verweigerte, so wurde sein Land vom 
Magdeburger Erzbischof mit dem Interdikt belegt, d. h. alle gottes- 
dienstlichen Handlungen wurden eingestellt. Doch kam unter Ver- 
mittelung des Magdeburgers und der Bischöfe Engelhard von Naum- 
burg und Elkehard von Merseburg schließlich ein Vergleich zu stande. 
Dietrich verstand sich zu einer Zahlung von 500 Mark und mußte 
im Beisein der genannten geistlichen Würdenträger seinem Gegner den 
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