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des anderen Haufens durch Jaroslav von Sternberg in Mähren und
von dem Ableben ihres Großchans Oktai durch Ungarn in das byzan-
tinische Reich nach Asien zurückzog. Somit wurden die Beschlüsse des
Merseburger Fürstentages gegenstandslos, der nur wegen dieser Frage
zusammengetreten war.
Kaifer Friedrich II. hatte auf die nach Italien geschickten Hilfe-
gesuche der deutschen Fürsten sie lediglich auf Selbsthilse verweisen
können, mit dem Ausdrucke des Bedauerns, daß ihn der Kampf mit
dem Papste und den oberitalienischen Städten fern vom Reiche halte.
In diesem Kampfe blieb Heinrich der wettinischen Überlieferung treu,
indem er, gleich dem Landgrafen von Thüringen, fest zum Kaiser
stand. Papst Gregor IX., der trotz seines hohen Alters doch mit
jugendlichem Feuer an den Prinzipien festhielt, die seinem großen
Vorgänger gleichen Namens entstammten, beauftragte den Archidiakonus
Albert von Passau im Jahre 1240 gegen die Anhänger Friedrichs II.,
also auch gegen Heinrich von Meißen vorzugehen. Somit wurde von
Albert von Passau das Meißner Domkopitel aufgefordert, dem Landgrafen
von Thüringen und dem Markgrafen von Meißen bis acht Tage nach
Peter und Paul, also bis zum 6. Juli, eine Frist zum Abfall vom Kaiser
zu setzen; falls sie der Aufforderung nicht nachkämen, sollten beide
exkommuniziert werden, gleichermaßen das Merseburger Kapitel und
der dortige Bischof. Aber der päpstliche Agent fand so wenig Gehör,
daß er seinem Auftraggeber nur von der Nutzlosigkeit seiner Bemü-
hungen und von den großen ihm drohenden persönlichen Gefahren
berichten konnte. Es scheint sogar, daß sich zu Eger der Landgraf
Heinrich Raspe von Thäüringen und der Markgraf mit dem Sohne
Friedrichs, Konrad IV., der dorthin mit dem Erzbischof von Mainz
gekommen war, noch einmal besonders verständigten. Im selben Jahre,
1240, wurde dem Markgrafen von seiner Gattin Konstanze der erste Sohn,
Abbrecht, geboren und diesem verlobte Kaiser Friedrich II. 1243 zur Festi-
gung seiner Beziehungen zu Heinrich von Meißen und auch zur Belohnung
für dessen Treue seine damals sechs Jahre alte Tochter Margarethe.
Heinrichs Treue bewies sich damals besser als die des Landgrafen;
dem dieser ließ sich 1246 von der kirchlichen Partei zur Übernahme
des Gegenkönigtums bewegen. An seiner Wahl nahm Heinrich keinen
Anteil. Daß er dem Kaiser treu blieb, beweist sich auch daraus, daß alle
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