Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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stiftischen Lehen des Erzstuhles in Hessen zu bringen. Dann ver- 
bündete er sich mit den Grafen von Schwerin, Eberstein und Anhalt, 
auch sein Schwager Albrecht von Braunschweig hatte mittlerweile freie 
Hand bekommen, und so überzogen sie mit vereinten Kräften Thüringen 
und verheerten die Fluren von Naumburg und Merseburg. Heinrich 
floh vor der Üübermacht nach Böhmen, während seine Söhne Albrecht 
und Dietrich in dem befestigten Leipzig eine sichere Zufluchtsstätte 
fanden. Hierher eilte mit einem Hundert wohlbewaffneter Ritter der 
treue Schenk Rudolf von Vargula. Die Söhne Heinrichs konnten 
ihm einigen Zuzug stellen und so beschlossen die drei einen Hand- 
streich, da man erfahren hatte, im Lager des Braunschweigers, das 
sich zwischen Halle und Wettin befand, in der Gegend von Besenstädt, 
denke man an nichts weniger als kriegerische Gegenwehr. Am 28. Ok- 
tober 1263, noch vor Sonnenaufgang, fiel man mit glücklichstem 
Erfolge über das braunschweigische Lager her; schon 9 Uhr morgens 
war das Treffen zu gunsten der Wettiner entschieden. Die Verluste 
der verbündeten Gegner waren groß an Toten und an Gefangenen. 
Der Herzog selbst, so tapfer er sich wehrte, geriet verwundet in Ge- 
fangenschaft, mit ihm eine große Anzahl von Grafen und Herren; 
neun Burgherren und zwölf andere Freiherren mit mehr als fünf- 
hundertfünfzig Rittern und Knechten und etwa tausend Pferden fielen 
den Siegern in die Hände. Lange mußte Herzog Albrecht in Gefan- 
genschaft bleiben, ehe die achttausend Mark Silbers bei einander waren, 
die als Lösegeld gefordert waren. Ferner mußte er alle die von ihm an 
der Werra besetzten Landstriche, mit Witzenhausen, Allendorf, Eschwege 
u. a. Schlössern und Flecken an Heinrich abtreten. Dieser aber über- 
ließ diese hessischen Gebiete an den jungen Heinrich von Hessen, worauf 
dieser in den Verzicht auf Thüringen willigte. Zwar nannte sich der 
jüngere Heinrich nun mit Ülbertragung des Thüringischen Titels 
Landgraf, die Anerkennung durch das Reich erfolgte aber erst 1373. 
In diesem Jahre fand auch eine sogenannte Erbverbrüderung zwischen 
Hessen und Meißen-Thüringen statt, d. h. eine Ausmachung, daß beie 
dem Ableben der Herrscher des einen Landes die Herrscherfamilie des 
andern Landes zur Übernahme der Herrschaft befugt sei. Einige Zeit 
noch mag wohl nach jener am 31. Oktober 1264 erzielten Verstän- 
digung eine gewisse Spannung zwischen den Wettinern und den Hessen
	        
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