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sie, während Rudolf noch immer in Erfurt weilte, den Vater am
5. August 1290 in Eisenach zu einem Vertrage, in dem er sich ver-
bindlich machte, fürder weder Haus, noch Stadt, noch Land und Leute
ohne Zustimmung Friedrichs zu verkaufen, zu verleihen, zu verpfänden
oder sonst zu vergeben. Zur Sicherheit mußte Albrecht alles, was
er an Vesten, Burgen und Städten noch in seiner Gewalt hatte, den
Vermittlern des Vertrages ausliefern; falls er diesen bräche oder sich
in Zettelungen oder üble Nachrede wider seine Söhne einließe, sollten
diese Einlieger berechtigt sein, alle die von ihnen besetzten Orte an
die Brüder Friedrich und Diezmann auszuliefern. Dagegen gestanden
die Brüder ihrem Stiefbruder Apitz ein Erbe zu; er erscheint von nun
an wieder im Besitze von Tenneberg und einiger Schlösser an der
Werra.
Der König hatte an diesem Vertrage keinen unmittelbaren An-
teil, aber er mag wohl auch hier zu gegenseitiger Verständigung ge-
mahnt haben; jedenfalls hat er dem Vertrage nicht widersprochen,
obwohl dieser deutlich die Keime weiteren Zwistes enthielt. War doch
Albrecht durch ihn so gut wie entmündigt, und keineswegs war er der
Mann darnach, sich so etwas gefallen zu lassen. Wahrscheinlich ist
die Abmachung auch nicht in ihrem ganzen Umfange und ihrer ganzen
Strenge zur Ausführung gekommen. — König Rudolf rüstete nun
allgemach zum Aufbruche, nachdem er noch in den letzten Monaten
seines Aufenthaltes den Besuch seines ältesten Sohnes, Herzogs Albrecht
von Österreich, empfangen hatte. Dieser kam in Begleitung des Herzogs
Ludwig von Bayern und des Herzogs Meinhard von Kärnten und
trat mit großem Glanze auf. Auch Friedrich der Freidige kam nach
Erfurt, um die Verwandten, namentlich seinen Schwager und Schwieger-
vater, zu begrüßen. Vor seiner Abreise bestellte der König Gerlach
von Breuberg, einen bewährten Mann, zum Hauptmann des Land-
friedens in Thüringen, dann verließ er Erfurt am 1. November, also
nach fast einjährigem Aufenthalt, und zog nach dem Osten, um von
dem Pleißnerlande im Namen des Reiches Besitz zu ergreifen. Die
geistlichen und weltlichen Großen des Landes, unter ihnen Landgraf
Albrecht und Markgraf Friedrich Tuta, gaben ihm das Geleit und
waren bei ihm auf dem Tage von Altenburg, am 10. November. Den
Vogt Heinrich von Plauen bestellte er zum Landrichter des Plcißner=