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landes, regte, offenbar von Mißtrauen gegen die Wettiner erfüllt, eine
engere Verbindung der drei hauptsächlichsten Städte des Pleißner-
landes, Zwickau, Altenburg und Chemnitz an, für den Fall, daß nach
seinem Tode ein Zwischenreich entstehen sollte, und wandte sich dann,
durch das Vogtland, Franken und Schwaben ziehend, nach dem Elsaß.
Am 15. Juli des folgenden Jahres, 1291, ist er dann aus seinem
reichbewegten und arbeitsvollen Leben geschieden.
Vier Wochen nach dem Tode des Königs, am 16. August 1291,
starb der Markgraf Friedrich Tuta, erst 22 Jahre alt, mit Hinter-
lassung einer unmündigen Tochter. Niemand konnte ein Ende in
so frühen Jahren voraussehen, und daß es auch plötzlich gekommen
ist, dafür spricht die in solchen Fällen immer auftauchende Sage,
daß ein Fall von Vergiftung vorliege, und zwar sollen es diesmal
vergiftete Kirschen gewesen sein. Das von ihm besessene Gebiet,
die sogenannte Markgrafschaft Landsberg, gebildet aus der alten
Ostmark und einem Teile des vordem zu Meißen gehörigen Oster-
landes, war mit diesem Todesfalle erledigt. Das Reich konnte seine
Ansprüche daran nicht zur Geltung bringen, da ein Reichsober-
haupt augenblicklich nicht vorhanden war. Somit hatten die Wettiner
freie Hand und rasch genug einigten sich Landgraf Albrecht und seine
Söhne Friedrich und Diezmann über das nachgelassene Erbe. Seit
dem Eisenacher Vertrag hatte der Landgraf auf eine selbständige
politische Stellung so gut wie Verzicht geleistet; er mußte sich also
wenn auch widerwillig, in die Teilungsvorschläge seiner Söhne fügen.
Das Ergebnis der Auseinandersetzung war, daß Friedrich die Mark-
grafschaft Meißen für sich mit Beschlag belegte; dann wurde das
Landsberger Gebiet dermaßen aufgeteilt, daß die Hauptmasse, das
eigentliche Landsbergische Gebiet mit Delitzsch und Landsberg an
Albrecht kam, das Osterland aber zum größeren Teil an Diezmann,
zum kleineren an Friedrich. Doch hatte Diezmann auch Anteil an
den Freiberger Bergwerken und erhielt die Nachfolge in der Land-
grasschaft Thüringen zugesichert. Es blieb noch zu berücksichtigen
Friedrich der „Kleine", der zwar den ihm mit dem Tode Heinrichs
des Erlauchten zugefallenen Anteil an Friedrich Tuta veräußert hatte,
nun aber geltend machen konnte, daß jener seinen Verpflichtungen noch
nicht völlig nachgekommen sei. Somit erhielt er Dresden und das