Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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niemandem verleihen wolle, ohne sich zuvor mit ihm über die weitere 
Vergebung verständigt zu haben. Er griff damit auf die zweideutigen 
Bemühungen zurück, die er sich nach dem Ableben Heinrichs des Er- 
lauchten um Friedrichs von Dresden Anteil gemacht hatte. Im übrigen 
ging dabei Adolfs Umgebung von der allerdings berechtigten Ansicht 
aus, daß mit Friedrich Tutas Tode ein Reichslehen offen geworden 
sei und dem Reichsoberhaupte die Bestimmung darüber zustehe, woraus 
Adolf die Folgerung zog, daß Friedrich und Diezmann sich von vorn- 
herein im unrechtmäßigen Besitze befunden hätten. Das gerade in 
diesem Lande schon oft gebilligte Gewohnheitsrecht ließ er dabei ganz 
außer Acht. Dabei muß aber darauf hingewiesen werden, daß Adolf, 
wenn er einmal den Rechtsstandpunkt geltend machen wollte, auch 
jenen Verkauf der Mark Landsberg nicht hingehen lassen durfte, wie 
er es gethan hat; aber er scheute sich, auch die mächtigen Askanier 
sich zu Feinden zu machen. Thatsächlich wurde der Standpunkt des 
formellen Reichsrechts auch nur von denen geteilt, die sich davon einen 
Vorteil versprachen, während andere kein Bedenken trugen, Friedrich 
ohne weiteres als Markgrafen von Meißen anzuerkennen. So haben 
die Bischöfe von Naumburg und Merseburg und der Abt von Hers- 
feld ihn ohne Umstände mit den ihm als Markgrafen zustehenden 
Kirchenlehen begabt; ebenso hielt der Bischof Bernhard von Meißen 
zu ihm. 
Wenn nun den Brüdern Friedrich und Diezmann gegenüber 
König Adolf einen Schein des Rechts geltend machen konnte — und 
er hat es der Überlieferung nach in dem oben berührten Sinne gethan, 
aber offenbar eine abweisende Antwort erhalten —, so verließ er den 
Boden des Rechts vollkommen durch sein Verhalten Albrecht dem 
Entarteten gegenüber Im April 1293 weilte, offenbar schon in be- 
stimmter Absicht hingekommen, Albrecht in Nürnberg bei König Adolfz; 
dessen Freund Ulrich von Hanau scheint die Vorverhandlungen geführt 
zu haben. Hier schloß Albrecht mit Adolf einen Geheimvertrag ab, 
kraft dessen Albrecht Thüringen für seinen Todesfall für 12 000 Mark 
Silbers verkaufte; so lange er lebte, solle er im Genusse der Landes- 
einkünfte bleiben, die freilich, wie auch die verhältnismäßig sehr geringe 
Kaufsumme beweist, durch Verpfändungen und Veräußerungen sehr 
geschmälert sein mochten. Ubrigens wurde es Adolf schwer, den
	        
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