König Albrecht I. und die Wettiner.
Aber das Gegenteil geschah. Mochten die Gegensätze zwischen
Adolf und Albrecht noch so groß gewesen sein: bezüglich der meißnisch-
thüringischen Lande hatte der neugewählte Habsburger dieselben An-
und Absichten wie sein Vorgänger. Es war schon die Rede von den
zu Wien an Wenzel von Böhmen, des Königs Schwager, gemachten
Zusagen; sie haben offenbar eine Erweiterung gefunden; denn schon
sechs Tage nach der am 24. August 1298 zu Aachen stattgesundenen
Krönung Albrechts ließ sich Wenzel auf Grund königlicher Urkunde
in Chemnitz als Generalstatthalter des Königs für Meißen, das Oster-
und das Pleißnerland huldigen. Denselben Eid nahm er sechs Tage
später zu Meißen entgegen. Damit blieb Friedrich auf Großenhain
und Rochlitz beschränkt.
Im November 1298 hielt der neue König Albrecht einen Hoftag
zu Nürnberg ab. Die beiden wettinischen Gebrüder erschienen, Friedrich
und Diezmann, um ihre Sache zu verfechten. Aber Albrecht I. blieb
unerbittlich und als Zeichen seiner Gesinnung genehmigte er den schon
früher abgeschlossenen Handel, kraft dessen Burg und Stadt Pirna
aus den Händen des Hochstistes Meißen in die des Königs Wenzel II.
Übergingen. Während nach dieser Seite Friedrich, wenn auch mit ge-
ringem oder vielmehr keinem Erfolge thätig war, leitete Diezmann die
Verhandlungen mit Hilfe des Erzbischofs Gerhard von Mainz über
Thüringen, und die Anerkennung seiner Nachfolge und brachte die
allgemeine Sehnsucht nach einem abschließenden Frieden zum Aus-
druck. Aber auch damit hatte er kein Glück. Denn König Albrecht
betrachtete sich so bestimmt als Nachfolger Adolfs, daß er dem An-
dringen des Mainzer Erzbischofs, dem Diezmann für einen glücklichen
Erfolg seiner Mitbemühungen 1000 Mark Silbers versprochen hatte,
lur insofern nachgab, als er nicht unbedingt auf der Ausführung des
von Albrecht dem Entarteten mit Adolf zu Nürnberg 1293 abge-
schlossenen Vertrages bestand, sondern eine unbestimmt aufschiebende
Antwort erteilte. Damit war freilich niemand etwas geholfen; doch
mischte sich thatsächlich Albrecht I. eine Reihe von Jahren nicht in die
thüringischen Angelegenheiten.
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