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zichtet hatte und auch Graf Ludwig von Thamsbrück, der Oheim der
landgräflichen Brüder, um 1189 oder 1190 verschieden war, so war
der bisherige Pfalzgraf von Sachsen, Hermann, der Erbe des so um-
erwartet rasch zusammengeschmolzenen landgräflichen Hauses.
Landgraf Hermann I.
Eine merkwürdige Schickung hatte im Laufe des Jahres 1190
sowohl Meißen, wo Otto der Reiche am 18. Februar gestorben war,
als auch Thüringen ihrer Herrscher beraubt und damit diese beiden
Lehen eröffnet. Wie schnell König Heinrich bei der Hand war, um
Meißen auf irgend eine Weise an sich zu bringen, ist erzählt worden.
Hier bot sich eine andere Gelegenheit, die aber ebenso wie die meiß-
nische wegen der italienischen Pläne des jungen Herrschers nicht völlig
und nicht sofort auszunützen war. Zum Glück für seinen Besitz war
auch Pfalzgraf Hermann bald nach dem Bruder von Palästina abge-
fahren und hatte noch vor Schluß des Jahres als neuer Herrscher
ein Landgericht abgehalten. Somit war er dem König Heimich zu-
vorgekommen und es gelang ihm, sich die Belehnung mit den Landen
seines verstorbenen Bruders zu verschaffen, freilich nicht ohne Opfer;
zwei Städte und ein ländliches Gebiet — die näheren Angaben fehlen —
mußte er an den jungen König abtreten. Und gerade um diese Zeit,
da die Beziehungen des neuen thüringischen Landgrafen zu dem neuen
Stauffenherrscher sich zu trüben begannen, zerriß der Tod das ver-
wandtschaftliche Band, das die beiden Familien verkettet hatte: die
Mutter Hermanns und Ludwigs des Frommen, Jutta, die Schwester
Kaiser Friedrichs des Rotbarts, starb und ward zu Reinhardsbrunn
zu Füßen ihres Gemahls, Ludwigs des Eisernen, zur letzten Ruhe
gebettet.
Gerade in die Anfänge Hermanns I. fällt jene Fehde zwischen
Albrecht dem Stolzen und Dietrich dem Bedrängten, seinem Bruder,
in der der letztere bei dem thüringischen Landgrafen Hilfe fand, gleich-
zeitig sich mit Hermanns Tochter Jutta verlobend. Auch ist schon
auf die ränkehafte Art Bezug genommen worden, mit der der über-
mütige Albrecht Hermann von Thüringen beim Kaiser, der doch dessen
Vetter war, eines Mordanschlages zu verdächtigen suchte. Ein Gottes-
gericht sollte die Unschuld des so schwer angeschuldigten Landgrafen