Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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zichtet hatte und auch Graf Ludwig von Thamsbrück, der Oheim der 
landgräflichen Brüder, um 1189 oder 1190 verschieden war, so war 
der bisherige Pfalzgraf von Sachsen, Hermann, der Erbe des so um- 
erwartet rasch zusammengeschmolzenen landgräflichen Hauses. 
Landgraf Hermann I. 
Eine merkwürdige Schickung hatte im Laufe des Jahres 1190 
sowohl Meißen, wo Otto der Reiche am 18. Februar gestorben war, 
als auch Thüringen ihrer Herrscher beraubt und damit diese beiden 
Lehen eröffnet. Wie schnell König Heinrich bei der Hand war, um 
Meißen auf irgend eine Weise an sich zu bringen, ist erzählt worden. 
Hier bot sich eine andere Gelegenheit, die aber ebenso wie die meiß- 
nische wegen der italienischen Pläne des jungen Herrschers nicht völlig 
und nicht sofort auszunützen war. Zum Glück für seinen Besitz war 
auch Pfalzgraf Hermann bald nach dem Bruder von Palästina abge- 
fahren und hatte noch vor Schluß des Jahres als neuer Herrscher 
ein Landgericht abgehalten. Somit war er dem König Heimich zu- 
vorgekommen und es gelang ihm, sich die Belehnung mit den Landen 
seines verstorbenen Bruders zu verschaffen, freilich nicht ohne Opfer; 
zwei Städte und ein ländliches Gebiet — die näheren Angaben fehlen — 
mußte er an den jungen König abtreten. Und gerade um diese Zeit, 
da die Beziehungen des neuen thüringischen Landgrafen zu dem neuen 
Stauffenherrscher sich zu trüben begannen, zerriß der Tod das ver- 
wandtschaftliche Band, das die beiden Familien verkettet hatte: die 
Mutter Hermanns und Ludwigs des Frommen, Jutta, die Schwester 
Kaiser Friedrichs des Rotbarts, starb und ward zu Reinhardsbrunn 
zu Füßen ihres Gemahls, Ludwigs des Eisernen, zur letzten Ruhe 
gebettet. 
Gerade in die Anfänge Hermanns I. fällt jene Fehde zwischen 
Albrecht dem Stolzen und Dietrich dem Bedrängten, seinem Bruder, 
in der der letztere bei dem thüringischen Landgrafen Hilfe fand, gleich- 
zeitig sich mit Hermanns Tochter Jutta verlobend. Auch ist schon 
auf die ränkehafte Art Bezug genommen worden, mit der der über- 
mütige Albrecht Hermann von Thüringen beim Kaiser, der doch dessen 
Vetter war, eines Mordanschlages zu verdächtigen suchte. Ein Gottes- 
gericht sollte die Unschuld des so schwer angeschuldigten Landgrafen
	        
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