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Empörung wiederum erhob. Da sich aber der Vater mit Lothar und
Karl verständigte, so sah sich Ludwig wieder auf Bayern beschrinkt
and erlangte auch durch eine fernere Empörung 840 nichts anderes.
Noch mit dem Sohne in Zwist starb Ludwig der Fromme am 20. Juni
840, den Söhnen es überlassend, ob sie das Reich in seiner schon
stark verletzten Einheit doch gemeinsam wahren, oder durch Fortsetzung
des Zwistes des weiteren zerrütten wollten.
Das letztere erfolgte. In dem Bruderkriege der nächsten Jahre
standen Ludwig und Karl zusammen gegen den ältesten Bruder Lothar;
ihnen war 841 in der Schlacht von Fontenailles bei Auxerre das
Kriegsglück günstig, aber erst Anfang August 843 wurde der Streit
beendet. Auf dem Tage von Verdun kam ein Teilungsvertrag zu
stande, durch den Ludwig Ostfranken, d. h. die rechtsrheinischen Lande
außer Friesland, auf dem linken Rheinufer aber die rebengesegneten
Gelände von Speier, Worms und Mainz erhielt; Lothar bekam Italien
and einen Gebietsstreifen zwischen Schelde, Maas, Saone, Rhone einer-
seits, Rhein anderseits, reichend von der Rheinmündung bis zur
Rhonemündung, hierzu Friesland auf der rechten Rheinseite; Karl der
Kahle fand seinen Teil westlich davon, in Westfranken, woraus sich dann
mit der Zeit das heutige Frankreich entwickelte, aber erst dann, als durch
den Vertrag von Mersen, 870, der Scheidung der Nationalitäten ihr
Recht geschehen war und damit auch an Ludwig, den man den Deut-
schen zubenennt, die deutschen Teile gefallen waren. Lothar nämlich,
der 855 starb, vererbte seinen langgestreckten Anteil an seine drei
Söhne, von denen Ludwig mit Italien die Kaiserwürde erhielt als
zweiter Träger dieses Namens. Lothar II. wurde mit dem nörd-
lichen Reichsteile bedacht von der Nordsee bis an die Einmündung
der Saone in die Rhone, und entweder er oder schon der Vater gab
diesem Teile den Namen: Lotharingien. Karl endlich ererbte den
übrigen mittleren Teil des Reiches. Nach dem binnen weniger Jahre
ersolgten Tode Karls (863) und Lothars II. (869) suchte sich Karl
der Kahle in den ganzen Besitz des Erbes zu bringen, aber Ludwig
der Deutsche hinderte ihn mit den Waffen in der Hand daran und
zwang ihn 870 zu dem vorerwähnten Vertrag von Mersen an der
Maas. Demzufolge fiel alles Land zwischen dem linken Ufer des
Rheins und den Vogesen, Ardennen und Maas an Ludwig den
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