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Nichtung reichlich begnadet. Sie besaßen die Zolleinnahme an den
Thoren zu Lehen wohl bis in das 14. Jahrhundert hinein; auch
genossen sie bis 1285 des vorerwähnten Schrotamtes oder Schrot-
geldes als Lehen; die Einnahme davon mußte aber um so beträcht-
licher sein, als im Umkreise einer Meile niemand anders Bier brauen
durfte als Freiberger, und sogar laut einer Urkunde Heinrichs des Er-
lauchten vom 1. September 1266 die Bergwerke bei Dippoldiswalde
gehalten waren, ihr Bier und sonstige Bedürfnisse nirgendwoher
anders als von Freiberg zu holen. In gleicher Weise wurde auch
die Geistlichkeit, wurden fromme Stiftungen bereichert oder der Landes-
fürst befreite sie wie von den Steuern, so auch von den Zöllen, ein
großer Vorteil bei der unsinnigen Menge der Zölle und bei dem
großen Verbrauch gerade der geistlichen Stifter. Auch Städte suchten
sich durch Zahlung eines Pauschalquantums oder lediglich durch augen-
blickliche Gelegenheit begünstigt Zollbefreiung zu verschaffen. So wird
1216 in dem zwischen Dietrich dem Bedrängten und der Stadt Leipzig
geschlossenen Vertrage die schon früher erfolgte Befreiung des Ortes
von Brücken= und Wegezoll bestätigt, so wird in einer Urkunde von
1221, die die Vormünder Heinrichs des Erlauchten ausgestellt haben,
den Leuten von Alten-Zella auf allen Märkten der Meißner und der
Ostmark Zollbefreiung hinsichtlich der Nahrungsmittel und Kleider
zugesichert. Nur dann sollen sie Zoll entrichten, und diese Bestim-
mung nimmt doch offenbar auf bestehende Verhältnisse Rücksicht, wenn
sie mit den genannten Gegenständen Handel trieben. Freiberg erwarb
sich Freiheit vom Weinzolle, der 4 Pfennige für das Faß betrug, im
Jahre 1243 und löste 1287 den Wurfzins mit 50 Mark Silbers ab.
Dresden, das 1206 zum erstenmal und 1216 zuerst als Stadt erwähnt
wird, erhielt 1271 Befreiung vom Marktzoll.
Landesfürstliche Stellung des Landgrafen von Thüringen.
Es wurde früher erzählt, daß Landgraf Ludwig I., der Bärtige,
sein Thüringen als Fahnenlehen erhielt, d. h. daß er in diesem
Besitze den Herzögen gleichstand, demgemäß dem Herzog von Sachsen
in keinerlei Weise unterthan war und dem Kaiser mit dem eigenen
Aufgebote seiner Mannen Heeresfolge leistete. Sein und seiner Nach-