Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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stand; die Schatzverhältmnisse machten einen Schatzmeister (dispensator) 
oder Kämmerer notwendig. Bei feierlichen Gelegenheiten erschienen, 
wie bei den Kaiserkrönungen, die vier Erzämter, und zwar waren die 
Grafen von Vargula im Besitze des Erbschenkenamtes, die von Fahnern 
waren Erbkämmerer, die Schlotheimer Erbtruchsesse und die von Ebers- 
berg oder Eckardsberge Erbmarschälle. In Meißen finden sich die 
Erbämter namentlich unter Heinrich dem Erlauchten; so kommt das 
Marschallamt bei denen von Biberstein vor, und so werden Kämmerer 
von Gnandstein, Truchsesse von Borna, Schenken von Landsberg 
genannt. — Die Einkünfte des Landgrafen gingen aus der Reichs- 
und Landesbede hervor, von der schon gesprochen worden ist; nament- 
lich aber geboten die Landgrafen über die Einkünfte von ihrem reichen 
Eigengute, das die Ludowinge seit Ludwig dem Bärtigen zu allen 
Zeiten zu mehren gewußt hatten, sowohl in Thüringen selbst, als in 
Hessen und am Niederrhein. Dazu kamen die reichen Erträge der 
kirchlichen Lehen, der Vogteirechte und der ebenso wie in Meißen 
reichlich erhobenen Zölle. 
Land und Leute. 
Adel und Rittertum. 
Dem ganzen Gange der Landesgeschichte nach konnte sich ein 
höherer Adel nur auf thüringischem, nicht auf meißnischem Boden 
ausbilden. Man zählte in Thüringen zwölf Grafschaften und zwanzig 
Herrschaften, abgesehen von einer Menge Edelleute, die sich nach 
ihrem Herrensitze benannten. Alle diese nahmen für sich das Prädikat 
nobilis, edelgeboren, in Anspruch. Daneben bildete sich aber in beiden 
Ländern, wie in Deutschland überhaupt, ein nied erer Adel aus, 
teils aus den Ministerialen, d. h. aus den im Hof= und Verwaltungs- 
dienst des Kaisers oder des Fürsten beschäftigten Mannen, teils aus 
den Rittern. Daß der Dienstmannenstand noch im 13. Jahrhundert 
nicht als ebenbürtig galt, beweist die von Heinrich dem Erlauchten bei 
König Rudolf nachgesuchte Standeserhöhung der mit Elisabeth von 
Maltitz, der Tochter eines Ministerialen, gezeugten Kinder und die 
Legitimierung der Kinder Albrechts des Entarteten und Kunigundens 
von Eisenberg. — Die Entstehung des Ritterstandes liegt in der
	        
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