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stand; die Schatzverhältmnisse machten einen Schatzmeister (dispensator)
oder Kämmerer notwendig. Bei feierlichen Gelegenheiten erschienen,
wie bei den Kaiserkrönungen, die vier Erzämter, und zwar waren die
Grafen von Vargula im Besitze des Erbschenkenamtes, die von Fahnern
waren Erbkämmerer, die Schlotheimer Erbtruchsesse und die von Ebers-
berg oder Eckardsberge Erbmarschälle. In Meißen finden sich die
Erbämter namentlich unter Heinrich dem Erlauchten; so kommt das
Marschallamt bei denen von Biberstein vor, und so werden Kämmerer
von Gnandstein, Truchsesse von Borna, Schenken von Landsberg
genannt. — Die Einkünfte des Landgrafen gingen aus der Reichs-
und Landesbede hervor, von der schon gesprochen worden ist; nament-
lich aber geboten die Landgrafen über die Einkünfte von ihrem reichen
Eigengute, das die Ludowinge seit Ludwig dem Bärtigen zu allen
Zeiten zu mehren gewußt hatten, sowohl in Thüringen selbst, als in
Hessen und am Niederrhein. Dazu kamen die reichen Erträge der
kirchlichen Lehen, der Vogteirechte und der ebenso wie in Meißen
reichlich erhobenen Zölle.
Land und Leute.
Adel und Rittertum.
Dem ganzen Gange der Landesgeschichte nach konnte sich ein
höherer Adel nur auf thüringischem, nicht auf meißnischem Boden
ausbilden. Man zählte in Thüringen zwölf Grafschaften und zwanzig
Herrschaften, abgesehen von einer Menge Edelleute, die sich nach
ihrem Herrensitze benannten. Alle diese nahmen für sich das Prädikat
nobilis, edelgeboren, in Anspruch. Daneben bildete sich aber in beiden
Ländern, wie in Deutschland überhaupt, ein nied erer Adel aus,
teils aus den Ministerialen, d. h. aus den im Hof= und Verwaltungs-
dienst des Kaisers oder des Fürsten beschäftigten Mannen, teils aus
den Rittern. Daß der Dienstmannenstand noch im 13. Jahrhundert
nicht als ebenbürtig galt, beweist die von Heinrich dem Erlauchten bei
König Rudolf nachgesuchte Standeserhöhung der mit Elisabeth von
Maltitz, der Tochter eines Ministerialen, gezeugten Kinder und die
Legitimierung der Kinder Albrechts des Entarteten und Kunigundens
von Eisenberg. — Die Entstehung des Ritterstandes liegt in der