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schildes ampt, die soviel als Ritterdienst bedeutet. Die Schwertleite
war in der Regel ein sehr feierlicher und festlicher Akt, wie wir z. B.
an der zu Eisenach am 6. Juli 1218 an Ludwig dem Heiligen vor-
genommenen Schwertleite gesehen haben. Immer ging ein Gottesdienst
voraus, wobei der Knappe beichtete und das Abendmahl empfing.
Nachdem er dann knieend die Ermahnungen des Priesters oder des
Dienstherrn angehört und das Gelübde abgelegt hatte, ein treuer Sohn
der Kirche zu sein, Witwen und Waisen zu schirmen, die Unschuld zu
beschützen, das Reichsgut zu wahren und dem Kaiser unterthan zu
sein, empfing er von seinem Herrn oder einem andern angesehenen
Ritter mit der Fläche des Schwertes drei Schläge über die Schulter
oder den Rücken, auch wohl einen Schlag an den Hals, zum Zeichen,
daß dies der letzte Schlag sei, den er leiden dürfe. Dann erfolgte
die Hauptsache, die Umgürtung mit dem vom Priester gesegneten
Schwerte ebenfalls durch den Herrn oder Lehnsfürsten, der dann auch
dem neuen Ritter Schild und Speer und die goldenen Sporen gab.
Dann wurde ein rittermäßig aufgezäumtes Roß vorgeführt, aus dem
sich in dem sofort anschließenden Turnier der Ritter in seiner neuen
Würde bewähren konnte. — Der halbkirchliche Charakter der Schwert-
leite brachte es mit sich, daß gern die hohen Kirchenfeste, namentlich
das Pfingstfest, dazu benutzt wurden; sonstige Gelegenheit boten auch
Friedensschlüsse. Anfang oder Ende der Schlacht, Familienfeste, Reichs-
tage, Krönungsfeierlichkeiten. Den Ritterschlag durfte aber nur der
Lehnsherr oder wer sonst ritterbürtig war erteilen. — Es ist klar,
daß die eben beschriebene gemeinsame und gleichgeartete Erziehung ein
entschiedenes Standesbewußtsein erzeugen mußte. Und wenn auch
ursprünglich mancher freie Bauerssohn „ze hove“ gegangen war, all-
mählich sah man darauf, daß auch der Junker, der in den Stand
eintreten wollte, ritterbürtig sei, das heißt, daß mindestens sein Vater
und Großvater den Ritterschlag erhalten hatten. Es mag dabei neben-
her erwähnt werden, daß das Wort „ritterslac“, das uns heute das
geläufigere scheint, gerade sehr selten neben dem sonst gewohnten swert-
leite vorkommt.
In dem Gelöbnis, das 1247 der zum Gegenkönig gegen Fried-
rich II. und seinen Sohn Konrad IV. erhobene Wilhelm von Holland
bei seiner erst im selben Jahre erfolgten Schwertleite in die Hände des