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Blättern, und den ließ er dort aufpflanzen. In dem eingehegten
Raume ward in allen Züchten getanzt, und darnach hielten die Grafen,
Herren und Ritter, die in großer Anzahl dahingekommen waren, ein
Turnier. Und so zwei zusammenrannten und beide sitzen blieben,
welcher von ihnen seinen Speer zerbrach, dem gab man ein silbernes
Blatt von dem Baume; welcher aber einen vom Pferde herabstach
und dabei selbst im Sattel festblieb, dem gab man ein goldenes Blatt
für seine Tapferkeit. Diese Freude währte bei acht Tagen; die Kosten,
alles zu rechnen, wären einem Kaiser genug gewesen.“
Jene oben erwähnte Rücksichtnahme in der Gelöbnisformel Wilhelms
von Holland läßt aber überdies den weiteren Schluß zu, daß die Kirche
gesonnen war, die Turniere als eine Ausschreitung der Zeit zu beschränken,
und zwar wegen der immerhin nicht selten dabei vorkommenden Todes-
fälle. Kämpfte man auch mit abgestumpfter Waffe, so konnte doch in
der Hitze des Gefechts manch harter Streich geführt oder es konnte gar
aus Versehen eine scharfe Waffe genommen werden. Auch der heftige
Sturz vom Rosse konnte manchem das Leben kosten. Andere erstickten
in der Sonnenhitze und im Staube bei der mit der besseren Schieß-
technik immer notwendiger werdenden größeren Schwere der Rüstung
Nach dem Berichte einer Kölner Chronik erstickten im Mai 1241
hundert Ritter bei einem Turnier zu Neuß; eine andere Nachricht
über denselben beklagenswerten Fall weiß zwar nur von sechzig zu
melden, hat aber dafür die interessante Mitteilung, das sei die Strafe
dafür gewesen, daß sie den Abmahnungen eines frommen Mannes nicht
gehorcht hätten; man habe bemerkt, wie schon die bösen Geister als
Naben und Krähen und Geier in Erwartung der Opfer umhergeflogen
seien. Hier tritt die kirchliche Auffassung der Sache deutlich zu Tage.
Es ist früher erzählt worden, wie im Jahre 1175 Graf Konrad, der
Sohn des Markgrafen Dietrich, am 17. November bei einem Turniere
durch einen Lanzenstich getötet wurde, und daß im selben Jahre sech-
zehn Ritter, offenbar aus der Mark Meißen, Thüringen 2c. ihren
Tod bei Turnieren gefunden hatten; deshalb hatte Wichmann, Erz-
bischof von Magdeburg in den Jahren 1152—1192, jede Teilnahme
an Turnieren mit dem Banne bestraft. Es wurde schon oben berichtet,
mit welcher Strenge er in diesem Falle vorging. Ein paar Jahre
vorher, 1268, starb infolge eines auf einem Turnier zu Mcrseburg