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gekehrten Falle hatte der Christ zwei Juden und einen Christen als
Zeugen vorzuführen.
Aus dem soeben Mitgeteilten erhellt die Hauptbeschäftigung der
Juden: Geld= und Pfandleihe. Bis zu den Kreuzzügen waren in
Deutschland die Kaufleute Juden gewesen, denen von christlicher
Seite wenig oder gar keine Konkurrenz gemacht wurde. Das änderte
sich mit den Kreuzzügen. Der Gesichtskreis und Unternehmungs-
geist vieler Tausende wurde durch die persönliche Berührung mit
anderen Völkern und mit dem Orient erweitert und ermutigt; die
Deutschen begannen nun selbst Verbindungen mit fremden Nationen
anzuknüpfen und einen ausgebreiteten Handel zu treiben. Sie schlossen
sich zu Genossenschaften, den Gilden, zusammen, die noch vor den
Zünften auftreten und diesen wohl ein Vorbild gewesen sein mögen;
da diese Gilden dem mittelalterlichen Wesen entsprechend zugleich
religiöse Einigungen mit einem christlichen Schutzpatron waren, wie
die Zünfte auch, so waren Juden natürlich davon ausgeschlossen, wie
von den Zünften auch. So wurde der Jude vom Welthandel zurück-
gedrängt; Großhandel konnte er nicht mehr betreiben, auf Messen und
Märkten durste er nicht mehr feilhalten; ein Handwerk zu treiben, wenn er
überhaupt dazu Lust gehabt hätte war ihm aus dem eben angegebenen
Grunde auch untersagt; also blieb ihm nichts als Schacher und Wucher
übrig. Kleine und große Darlehen gegen Zinsen, mit und ohne Pfän-
der, der Ein= und Verkauf getragener Sachen war jetzt das Hauptgeschäft
der Juden. Sie wurden dadurch bei der Knappheit des Geldes den
Mitmenschen allenthalben ein wirtschaftlich notwendiges Übel. Da
dem Christen des Mittelalters durch kirchliche Verordnungen verboten
war, Geld gegen Zinsen auszuleihen, so blieb den wirtschaftlichen Be-
dürfnissen gegenüber der einzige Ausweg, durch Juden sein Geld nutz-
tragend an den Mann zu bringen, natürlich dermaßen, daß dieser einen
Teil des Zinsertrages für sich behielt, und andererseits vom Juden,
der selbstverständlich auch mit eigenem Kapital wirtschaftete, das
nötige Kapital zu entleihen; denn der stand nicht unter den Ge-
boten der christlichen Theologie und Moral und durfte darum
ungescheut Zinsen nach seinem Belieben nehmen. Wie sehr das
von den Juden ausgenutzt wurde, ergeben die Verhandlungen des
theinischen Städtetags zu Mainz im Jahre 1255. Da wurde bestimmt