1900 (36
Muster 2. Zu Art. 4.
M des Heberegisters.
4 des Zwangs-Vollstreckungsregisters.
Mahnzettel.
wird hierdurch aufgefordert, nachgenannte Rückstände, als:
binnen. laalzutragen, widrigenfalls ohne weitern Verzug zur
Pändng oder zu den soust zulässigen Zwangsmitteln geschritten werden wird.
, den 19
Fürstl. Schwarzb.
Sosort zu zahlende Mahngebühren
des Vollziehungsbeamten.
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