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Zeitz-Naumburg an der Saale um die letztgenannte Stadt und an der
Elster um Zeitz. Die Stellung des Bischofs von Meißen unterschicd
sich insofern wesentlich von der des Naumburgers und Merseburgers,
als die letzteren von Alters selbständiger waren und sich den Charakter
von Reichsfürsten bewahrten, während der Meißner im allgemeinen
ein Vasall des Markgrafen blieb, obgleich auch hier teils schüchterne,
teils energischere Versuche, dem Hochstift eine weitere Bedeutung zu
verschaffen, nicht unterblieben sind. Es ist dabei nicht zu vergessen.
daß der Sprengel des Meißner Bischofs weit das Gebiet der beiden
anderen Hochstifte übertraf; dem entsprechend waren die amtlichen Funk-
tionen sehr umfangreich. Die Einsegnung der Abte und Mönche von
Altenzelle und anderer meißnischer Klöster, die Weihe von Priestern,
Kirchen und Kapellen, die Bestätigung der Ablaßbriefe, die Errichtung.
neuer Pfarreien und Pfründen und alles andere ähnliche gehörte unter die
Amtsgewalt des Bischofs. Diese vielfältigen Geschäfte allein zu besorgen,
war er nicht im stande Als Beihilfe dienten dem Bischof zunächst
die sogenannten Weihbischöfe. Dann war der Sprengel des Bistums
in Propsteien und Archidiakonate geteilt, deren Vorstände, die Pröpste
und Archidiakonen, in ihrem Sprengel die geistliche Aufsicht auszuüben
hatten. Hierin hatten sie Gehilfen an den Erzpriestern, die über eine
gewisse Zahl Pfarrkirchen und die bei diesen angestellten Pfarrer,
Kapläne, Altaristen, Lektoren u. s. w. wachten. Sie mußten ihren Be-
zirken die Synodalbeschlüsse der Provinzversammlungen mitteilen und
auch in ihrem eigenen Bezirke Versammlungen zur Entscheidung ob-
schwebender Fragen abhalten. Auch war ihnen die Erhebung der
Einkünste überlassen, die dem Bischof, den Pröpsten und Archidiakonen
zukamen; daß sie dabei mehr zum Wohle der eigenen Tasche als
der untergebenen Beichtkinder wirtschafteten, bedarf um so weniger
des Beweises, als gerade über die Habsucht der Kirche um diese Zeit
allenthalben die meisten Klagen laut werden. In der Regel war der
zum Erzpriester bestellte Geistliche zugleich Pfarrer des Ortes, wenn-
gleich es vorkam, daß der Bischof auch einen anderen Geistlichen
des Sprengels zum Erzpriester ernannte. Der Erzpriester von Frei-
berg hatte 38 Kirchen, der von Oschatz 25, der von Roßwein 20.
der von Lommatzsch 17, ebensoviel der von Dresden, der von Wils-
druff 22 unter sich, abgesehen von den Kirchen in den genannten