Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Zeitz-Naumburg an der Saale um die letztgenannte Stadt und an der 
Elster um Zeitz. Die Stellung des Bischofs von Meißen unterschicd 
sich insofern wesentlich von der des Naumburgers und Merseburgers, 
als die letzteren von Alters selbständiger waren und sich den Charakter 
von Reichsfürsten bewahrten, während der Meißner im allgemeinen 
ein Vasall des Markgrafen blieb, obgleich auch hier teils schüchterne, 
teils energischere Versuche, dem Hochstift eine weitere Bedeutung zu 
verschaffen, nicht unterblieben sind. Es ist dabei nicht zu vergessen. 
daß der Sprengel des Meißner Bischofs weit das Gebiet der beiden 
anderen Hochstifte übertraf; dem entsprechend waren die amtlichen Funk- 
tionen sehr umfangreich. Die Einsegnung der Abte und Mönche von 
Altenzelle und anderer meißnischer Klöster, die Weihe von Priestern, 
Kirchen und Kapellen, die Bestätigung der Ablaßbriefe, die Errichtung. 
neuer Pfarreien und Pfründen und alles andere ähnliche gehörte unter die 
Amtsgewalt des Bischofs. Diese vielfältigen Geschäfte allein zu besorgen, 
war er nicht im stande Als Beihilfe dienten dem Bischof zunächst 
die sogenannten Weihbischöfe. Dann war der Sprengel des Bistums 
in Propsteien und Archidiakonate geteilt, deren Vorstände, die Pröpste 
und Archidiakonen, in ihrem Sprengel die geistliche Aufsicht auszuüben 
hatten. Hierin hatten sie Gehilfen an den Erzpriestern, die über eine 
gewisse Zahl Pfarrkirchen und die bei diesen angestellten Pfarrer, 
Kapläne, Altaristen, Lektoren u. s. w. wachten. Sie mußten ihren Be- 
zirken die Synodalbeschlüsse der Provinzversammlungen mitteilen und 
auch in ihrem eigenen Bezirke Versammlungen zur Entscheidung ob- 
schwebender Fragen abhalten. Auch war ihnen die Erhebung der 
Einkünste überlassen, die dem Bischof, den Pröpsten und Archidiakonen 
zukamen; daß sie dabei mehr zum Wohle der eigenen Tasche als 
der untergebenen Beichtkinder wirtschafteten, bedarf um so weniger 
des Beweises, als gerade über die Habsucht der Kirche um diese Zeit 
allenthalben die meisten Klagen laut werden. In der Regel war der 
zum Erzpriester bestellte Geistliche zugleich Pfarrer des Ortes, wenn- 
gleich es vorkam, daß der Bischof auch einen anderen Geistlichen 
des Sprengels zum Erzpriester ernannte. Der Erzpriester von Frei- 
berg hatte 38 Kirchen, der von Oschatz 25, der von Roßwein 20. 
der von Lommatzsch 17, ebensoviel der von Dresden, der von Wils- 
druff 22 unter sich, abgesehen von den Kirchen in den genannten
	        
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