Alus dixu
vrore du#rr.,
'rleidertracht des 12. Jahrhunderts.
Darstellung im ortus delikiarum der Abtissin von St. Odilien, Herrad von
Landsberg. Die Beispiele sind typisch für die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts.
Die männliche Tracht bestand aus einer Tunika mit engen Armeln, welche je na
dem Stande und Reichtum des Trägeis kürzer oder länger war, bei Vornehmen,
wie hier, auf die Füße wallend. Um die Hüften war sie gegürtet. Stickereien und
Bortenbesatz an den Säumen und ringförmig um den Oberarm waren dekorative
Ausstattung. Diese Verzierungen nahmen große Ausdehnung an und gaben der
Tracht etwas Prächtiges. Unter diesem Gewand trug man noch ein geringeres von
derselben Form, an den Beinen Strumpfhosen und Schuhe. — Die weibliche Tracht
bestand aus zwei Gewändern, einem enganliegenden Untergewand, welches nur an
den Unterarmen und am Halsausschnitt sichtrar wird. Das Unterkleid ist zumeist
weiß, aber auch in anderen Farben üblich. Das Obergewand zeigt uns zum ersten
Male eine „Taille“, d. h. eine enge Einschnürung des Oberkörpers, über die Hüften
fällt das Kleid in zunehmender Weite bis auf den Boden. Dieselbe Erweiterung
findet statt an den Armeln, die zunächst eng anliegen und an den Ellenbogen oder
erst in der Mitte des Unterarms eine plößliche Erweiterung zu ungeheurer Falten-
fülle zeigen; es ist diese Erscheinung charakteristisch für diese Zeit; ein Gürtel war
durch die starke Einschnürung, die seitlich unter den Armen geschah, überflüssig oder
lag locker als bloßes Dekorationsstück auf den Hüften. Der Mantel war ein großes
halbrundgeschnittenes Stück Stoff von geringerem oder größerem Wert — hier mit
Pelz gefüttert, was diese eigentümliche, sonst auch „Eisenhut“ genannte Musterung
ausdrücken soll. Der Mantel der Männer hatte denselben Schnitt, ward jedoch
auf der rechten oder linken Schulter oder vorn mit einem Knopf oder einer Spange
geschlossen. — Die offene Haartracht ist die der Jungfrauen. Frauen trugen das
Haar ausgesteckt und bedeckt.
(Uber das Kostüm des 13. Jahrhunderts siehe S. 111, 123, 140, 155, 173,
308 u. a. O.)