Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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zulösen, beginnt die lange Reiche von königlichen Gnadenerweisungen. 
Die erledigten Lehen Burg Schellenberg, das Burggrafentum Alten- 
burg, die Anwartschaft auf Waldenburg und Rabenstein, Schloß und 
Stadt Leisnig, die noch seit den Zeiten Friedrich Barbarossas als zum 
Reiche gehörig betrachtet wurden, wurden ihm übertragen, Mühlhausen 
und Nordhausen wiederholentlich zur Huldigung aufgefordert, ein Beweis, 
daß sie nicht daran dachten, gutwillig ihre vielbehauptete Reichs- 
ummittelbarkeit sich wieder in Frage stellen zu lassen; der einträgliche 
Judenschutz in Mühlhausen, Nordhausen und Erfurt wurde Friedrich 
zugewiesen und ihm außer in Mühlhausen und Nordhausen auch in 
Goslar die Reichsvogtei übertragen. Das alles geschah noch teils 
kurz vor, teils nach dem Ableben Friedrichs des Freidigen. Im selben 
Jahre mit diesem starb auch der erfahrene Berater der Landgräfin an 
einer bei der Belagerung einer brandenburgischen Festung erhaltenen 
Wunde; die Stadt hatte sich offenbar dem neuen Kurfürsten, dem 
Sohne des Kaisers, verschlossen und dieser hatte die Hilfe des Wet- 
tiners angerufen. An Heinrichs von Schwarzburg Stelle trat Graf 
Heinrich XII. von Plauen mit dem Zunamen der Reuß. 
Die kaiserliche Politik gegenüber den Wettinern war, wie schon 
hervorgehoben wurde, wesentlich bestimmt worden durch die Rücksicht 
auf die mit dem Aussterben der brandenburgischen Askanier (1320) 
heimgefallene Mark Brandenburg, mit der im März 1323 zum Arger 
Johanns von Böhmen von Kaiser Ludwig nicht dieser, sondern Lud- 
wigs ältester Sohn erster Ehe mit Beatrix von Glogan, auch Ludwig 
mit Namen, belehnt wurde. Wie der fürsorgende Vater diesem durch 
die Vermählung mit Margarethe, der Tochter des Dänenkönigs 
Christophs II. einen festen Rückhalt gegen Mecklenburg und Pommern 
zu schaffen suchte, so sollte nach der andern Seite hin Thüringen und 
die Mark Meißen dem neuen Kurfürsten, der übrigens auch noch 
unmündig war, an dem Hause Wettin eine zuverlässige Stütze gegeben 
werden. Da anderseits für das letztere die Freundschaft des Reichs- 
oberhauptes auf alle Fälle von großem Werte war, so erklärt sich 
ganz von selbst das enge Verhältnis, in dem Friedrich der Ernsthafte 
bis zu seinem Lebensende zum kaiserlichen Hofe gestanden hat. Da 
der junge Landgraf von Hessen und Markgraf von Meißen der einzige 
Erbe seines Hauses, überdies aber anscheinend von schwächlicher Kon-
	        
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