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Ableben des Grafen Hermann ging dann 1373 der ganze weimarische
Besitz in die Hände der Wettiner über. Auch die Güter der Grafen
von Orlamünde wurden 1350 endgültig von Karl IV., dem damaligen
Kaiser, dem Nachfolger Friedrichs des Ernsthaften übertragen. Es
schloß also die sogenannte Grafenfehde nach manchen Schwankungen
des Kriegsglückes doch endlich mit dem Siege der landesfürstlichen
Gewalt, wie wir auch anderweit im Reiche eine Zunahme der landes-
herrlichen Befugnisse beobachten können.
Es war aber mittlerweile Landgraf Friedrich noch mit anderen
Dingen beschäftigt, von denen die Zukunft seines Geschlechtes nicht
unwesentlich beeinflußt werden sollte. Man muß geslehen, daß er
in umsichtiger Weise für die aus seiner Ehe mit der Kaisertochter ent-
sprossenen Kinder zu sorgen bemüht war. Schon 1342 verlobte er
seine damals natürlich noch nicht heiratsfähige Tochter Elisabeth reit
dem Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg; die Verheiratung fand
erst im Jahre 1350 statt und aus dieser Ehe ging der erste branden-
burgische Kurfürst hohenzollernschen Geschlechtes, der Stammvater des
heutigen preußischen Königshauses, hervor. Eine zweite Tochrer,
Beatrix, verlobte er 1343 mit Bernhard IV. von Anhalt und erneute
dadurch die alten Familienbande der Wettiner mit dem askanischen
Hause. Gleichzeitig aber warb er um Katharina, die Tochter des
vorhin beiläufig erwähnten Grafen Heinrich XII. von Henneberg, für
seinen Sohn Friedrich. Des genannten Grafen Vater, Berthold X.
von Henneberg, hatte die Herrschaften Koburg und Schmalkalden von
brandenburgischen Erbtöchtern gekauft und zu einem Weiberlehen gemacht.
Aber die Verhandlungen über diese gewiß gute Partie zerschlugen sich,
weil Friedrich in seinen Ansprüchen an die Mitgift der Braut zu hohe
Ansprüche stellte. Immerhin wurden sie 1344 wieder ausgenommen
und trotz der vorerwähnten Hinderungsversuche der thüringischen Grafen
auf der Wachsenburg zu Ende geführt. Noch im selben Jahre wurde
die Hochzeit zu Eisenach in festlichster Weise begangen. Aber gar
nicht lange dauerte es, so waren die beiden Schwiegerväter der Mit-
gist wegen wieder aneinander; entweder hatte der Henneberger den
Ehepakt in zu dürftiger Weise bei der Verwirklichung ausgelegt oder
erst für den Fall seines Todes für vollstreckbar gehalten, oder aber,
was das Wahrscheinlichere ist, Friedrich konnte nicht genug belommen.
Sturmhoefel. Geschichte der sächsischen Lande.