Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Aber freilich, die Freundschaft des Mächtigen legt dem Kleineren 
immer Beschränkungen und Opfer auf. Gewiß war die Macht Wettins 
gewachsen, aber unendlich mehr die Karls, der überdies auch noch 
nach einer anderen Seite hin, ganz im Gegensatze zu seinem Vor- 
gänger, mit seinen Nachbarn konkurrieren konnte, indem er bei treff- 
licher Verwaltung, bei umsichtiger Sparsamkeit und bei den großen 
natürlichen Hilfsquellen Böhmens über einen stets gefüllten Schatz 
verfügte. Als Karls Schwiegervater, Rudolf II. von der Pfalz, 1353 
starb, trat ihm dessen Bruder und Erbe, Ruprecht der Altere, zur 
Begleichung der Forderungen, die Böhmen an die Pfalz hatte, einen 
großen Teil der Oberpfalz. also einen Strich ab, der fast bis zu 
einer von Regensburg nach Nürnberg gezogenen Linie reichte. Er 
gewann 1363 die noch seit ihrer Besiegung im Jahre 1360 grollen- 
den Ssterreicher durch die Zuweisung des soeben erledigten Tyrol 
wieder völlig für seine Politik und benutzte gleichzeitig den Zwist 
unter den Wittelsbacher Brüdern am 18. März 1363 zu einem Ab- 
kommen, daß die Markgrafen Ludwig der Römer und Otto von Branden- 
burg für den Fall, daß sie ohne Erben stürben, Brandenburg den 
Söhnen des Kaisers vermachten. Alsbald ließ sich Karl von den 
Brandenburgern die Eventualhuldigung leisten. Wie aus dem soeben 
Mitgeteilten ersichtlich ist, begann die luxemburgische Macht. Meißen 
und Thüringen im Südwesten, im Norden und Osten zu umklammern. 
So konnte man dem an Macht immer mehr wachsenden Nachbar die 
Einlösung der Lausitz nicht wohl abschlagen. Am selben Tage, an dem sie 
ihren Erbvertrag mit dem Kaiser schlossen, gestatteten die Wittelsbacher 
als die eigentlichen, wenn auch nur noch nominellen Besitzer, die Lausitz 
von den Wettinern einzulösen, und diese erklärten sich auch am 12. April 
1364 bereit, gegen Zahlung der Pfandsumme die Lausitz an Böhmen 
zu überlassen. Von diesem Kauf= oder Pfandgelde machten die Land- 
grafen einen sehr nützlichen Gebrauch, indem sie ihr von so vielen 
kleineren Herrschaften durchsetztes Gebiet durch Kauf abrundeten. Zörbig, 
das altwettinische Besitztum, wurde von den Herren von Pouch für 
3 tausend Schock breiter Groschen erstanden, wobei zugleich einige zum 
Erzstifte Magdeburg gehörige Besitzungen, wie Haus und Stadt Nebra, 
Tuch und die Hälfte des Gerichts zu Rieteburg wieder an das meißnische 
Haus kamen; doch behielt sich der Erzbischof das Rückkaufsrecht vor.
	        
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