Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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drückenden Erfahrungen des letzten Jahres doch für angemessen, von 
den Ketzern am 23. August 1432 auf dem Felde von Friedstein um 
Geld sich einen Frieden auf zwei Jahre zu erkaufen. Als die Frist 
abgelaufen war, war auch glücklicherweise die Hussitengefahr vorüber. 
Man erkennt aber eben aus diesen Loskaufungen, daß es den Hussiten 
unmöglich mehr um ihr altes Prinzip der unbedingten Verbreitung 
ihres Glaubens durch Feuer und Schwert zu thun war. Übrigens 
läßt diese verhältnismäßige Ruhe für Meißen noch einmal einen dank- 
baren Rückblick zu auf die zielbewußte Thätigkeit Wilhelms I. und 
Friedrichs des Streitbaren, ihr Gebiet gegen Böhmen möglichst ab- 
zurunden, abgesehen von dem diplomatischen Geschick Friedrichs II. 
Es gab aber andere innerliche und äußere Argernisse. Es wurde 
schon der Schicksale der burggräflich meißnischen Erbschaft gedacht, die 
nach dem Tode des rasch zugreifenden Friedrichs des Streitbaren wegen 
des kaiserlichen Machtgebotes durch den Vertrag von 1428, den so- 
genannten Vertrag von Arnshaugk, vorläufig dem Reußen von Plauen 
zufiel. Allerdings ohne die zugehörigen markgräflichen Lehen. Immer- 
hin kam es zur Fehde zwischen Friedrich II. und dem Reußen. Unter- 
dessen aber hatten sich die Zeiten geändert; die Verdienste des säch- 
sischen Kurfürsten um die Wahl Albrechts II. führten zu dem schon 
erwähnten preßburger Machtspruch vom Jahre 1439, durch den die 
ganze Burggrafschaft Meißen samt Frauenstein an den Landesherrn 
fiel, während dem Reußen nichts als der Titel übrig blieb. 
Ein im politischen Leben als Glücksfall, sonst als Unglück an- 
gesehenes Ereignis sollte dem wettinischen Hause nicht zum Vorteil 
ausschlagen. Am 4. Mai 1440 starb Friedrich der Friedfertige von 
Thüringen, dem seine Gattin schon 1431 im Tode vorangegangen 
war, ohne Kinder zu hinterlassen, und ward als letzter Landgraf zu 
Reinhardsbrunn beigesetzt. Sein Erbe fiel an die Meißner Gebrüder 
Friedrich II. und Wilhelm. Außer diesen beiden lebte, da Heinrich 
schon 1135 mit Tode abgegangen war, noch der dem geistlichen Stande 
zugewandte Sigmund. Er war den Brüdern eine ebenso große Sorge, 
wie seiner Zeit Ludwig, der zu Calbe verunglückte magdeburger Erz- 
bischof; nur waren die Zeiten härter und die Charaktere schroffer ge- 
worden. Sigmund hatte sich von seinem ältesten Bruder keiner fo 
liebevollen Behandlung zu erfreuen, woran er selbst auch wieder schuld
	        
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