Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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demokratischen Launen Friedrich so wenig wie andere Fürsten eingehen 
wollte. 
Das baseler Konzil hatte eine Zeit lang in noch ganz anderem Maße 
als das kostnitzer eine Stellung über dem Papsttume eingenommen. 
Wer wollte leugnen, daß es eigentlich den Sieg über den Hussitismus 
angebahnt hatte? Dieser Sieg konnte aber nur dann eine nachhaltige 
Wirkung ausüben, wenn man mit Ernst und Überzeugung an die 
Reform der Kirche ging, so zu sagen die prager Kompaktaten in ihrem 
die Geistlichen betreffenden Teile auf die ganze Kirche ausdehnte. Es 
war ein großer Schade, daß Sigismund, nachdem ihm mit Hilfe des 
Konzils die Krone Böhmens geworden war, an dieser Versammlung das 
Interesse verlor. Wie hätte er dastehen können, wenn er, der Schutz- 
herr zweier Konzilien, die Reform der Kirche gefördert und durchgesetzt 
hätte! Die von den erwerbenden Ständen, den Bürgern und Bauern 
so dringend geforderte Reichsreform wäre damit Hand in Hand ge- 
gangen. Aber zu solchen Aufgaben war Sigismund zu träge. Er 
überließ das Konzil seinem Schicksale und war dadurch mittelbar die 
Ursache, daß es sich immer revolutionärer und demokratischer gestaltete 
und damit seinem Werke auch unter reformfreundlichen und ernst denken- 
den Männern Gegner schuf. Alles, was das Konzil beschloß gegen 
das sittenlose Leben der Geistlichen, der hohen wie der niederen, was 
es that, um die Verschleppung der geistlichen Prozesse bei der Kurie, 
den Mißbrauch des Interdikts und des Bannes zu hindern, seine 
Beschlüsse über die Zurückgabe der freien Wahl ihrer Oberen an die 
geistlichen Körperschaften, alles dieses fand lebhaften Beifall, und der 
von den Colonna zu Rom bedrängte Papst Eugen IV. mußte diesen 
Beschlüssen, wenn er die Tiara nicht von seinem Haupte sinken sehen 
wollte, seine Zustimmung erteilen, widerwillig natürlich, da sie unerhörte 
Abstriche von dem päpstlichen Absolutismus bedeuteten. Nun aber faßte 
das Konzil in seiner 21. Sitzung vom 9. Juni 1435 den Beschluß, dem 
Papste die Erhebung der Annaten, d. h. die Abgabe der Hälfte, mit- 
unter des Ganzen, der ersten Jahreseinnahme eines neu ordinierten 
Bischofs oder Abtes, ferner der Palliengelder und anderer ähnlicher Ein- 
künfte zu untersagen. Gewiß waren diese Einnahmen des pöäpstlichen 
Stuhles durch nichts gerechtfertigt und beruhten, wie die meisten von 
dessen finanziellen Quellen, auf einer maßlosen Ausbeutung der autori-
	        
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