Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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hörige Roßla her und verwüstete die Gegend. Die Nachricht davon 
unterbrach das Hochzeitsfest gar übel. Da Wilhelm sofort aufbrach, 
um das ihm gehörige Weißenfels zur Verteidigung herzurichten, so 
mußten die zu festlichen Mahlzeiten aufgehäuften Vorräte den 
Armen geschenkt werden. Friedrich jedoch kehrte auf Veranlassung 
des Kurfürsten Albrecht von Brandenburg heim und ging den Bru- 
der nochmals um Verabschiedung seiner schlimmen Räte an; er 
erreichte aber keine andere Antwort, als daß Wilhelm lieber mit 
den Vitztumen außer Landes gehen zu wollen erklärte, ehe er sie 
entlasse. Er schadete mit seiner Hartnäckigkeit seiner Sache nur, denn 
eine Anzahl von thüringischen Herren, die bisher zu ihm gestanden 
hatten, traten nunmehr auf die Seite Friedrichs. Das thaten auch 
der Erzbischof von Magdeburg, der Bischof von Naumburg und die 
Stadt Erfurt. Wie sehr sich dagegen Wilhelm den ihm treu bleiben- 
den Herren verpflichtete, sehr zum Schaden seiner fürstlichen Stellung, 
beweist ein noch 1446 abgeschlossener Vertrag, der die Regierung des 
Landes vier Räten überließ, von denen Wilhelm selbst nur einen ernannte. 
Zur Züchtigung aber der von ihm Abgefallenen nahm er 9000 Mann 
böhmischer Truppen — man nannte sie Zebracken — in Sold, die 
die furchkbare Kriegskunst der Hussitenkämpfe noch nicht vergessen 
hatten und die Gebiete der Feinde des Herzogs, aber auch befreundetes 
Land furchtbar verheerten. Der Kurfürst vergalt Gleiches mit Gleichem, 
namentlich an den vitztumschen Besitzungen Roßla, Sulza und Rein- 
städt. Brandenburg und Hessen versuchten nun zwischen den feind- 
lichen Brüdern zu vermitteln; aber die Tage zu Naumburg und Mühl- 
hausen blieben ohne Erfolg. Ein vorläufiger Vergleich kam am 
29. September 1447 in Erfurt zu stande, dem ebenda am 18. November 
1448 eine anderweite Einigung folgte, insbesondere über ein bei 
etwaigen neuen Streitigkeiten anzurufendes Austrägalgericht, d. h. über 
ein aus Standesgenossen zusammenzusetzendes Gericht, das Austräge 
oder Vergleiche auf friedlichem Wege zwischen den streitenden Fürsten 
vermitteln könne. Dem durch die Verheerungen des Kurfürsten arg 
geschädigten Apel Vitztum verschrieb Herzog Wilhelm im Oktober 1447 
42 000 Gulden und trat ihm als Sicherheit einen Teil seiner fränkischen 
Besitzungen ab. Dies konnte nur mit Einwilligung seiner Gattin ge- 
schehen, da ihr Leibgedinge eben auf diese fränkischen Gebietsteile ein-
	        
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