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hörige Roßla her und verwüstete die Gegend. Die Nachricht davon
unterbrach das Hochzeitsfest gar übel. Da Wilhelm sofort aufbrach,
um das ihm gehörige Weißenfels zur Verteidigung herzurichten, so
mußten die zu festlichen Mahlzeiten aufgehäuften Vorräte den
Armen geschenkt werden. Friedrich jedoch kehrte auf Veranlassung
des Kurfürsten Albrecht von Brandenburg heim und ging den Bru-
der nochmals um Verabschiedung seiner schlimmen Räte an; er
erreichte aber keine andere Antwort, als daß Wilhelm lieber mit
den Vitztumen außer Landes gehen zu wollen erklärte, ehe er sie
entlasse. Er schadete mit seiner Hartnäckigkeit seiner Sache nur, denn
eine Anzahl von thüringischen Herren, die bisher zu ihm gestanden
hatten, traten nunmehr auf die Seite Friedrichs. Das thaten auch
der Erzbischof von Magdeburg, der Bischof von Naumburg und die
Stadt Erfurt. Wie sehr sich dagegen Wilhelm den ihm treu bleiben-
den Herren verpflichtete, sehr zum Schaden seiner fürstlichen Stellung,
beweist ein noch 1446 abgeschlossener Vertrag, der die Regierung des
Landes vier Räten überließ, von denen Wilhelm selbst nur einen ernannte.
Zur Züchtigung aber der von ihm Abgefallenen nahm er 9000 Mann
böhmischer Truppen — man nannte sie Zebracken — in Sold, die
die furchkbare Kriegskunst der Hussitenkämpfe noch nicht vergessen
hatten und die Gebiete der Feinde des Herzogs, aber auch befreundetes
Land furchtbar verheerten. Der Kurfürst vergalt Gleiches mit Gleichem,
namentlich an den vitztumschen Besitzungen Roßla, Sulza und Rein-
städt. Brandenburg und Hessen versuchten nun zwischen den feind-
lichen Brüdern zu vermitteln; aber die Tage zu Naumburg und Mühl-
hausen blieben ohne Erfolg. Ein vorläufiger Vergleich kam am
29. September 1447 in Erfurt zu stande, dem ebenda am 18. November
1448 eine anderweite Einigung folgte, insbesondere über ein bei
etwaigen neuen Streitigkeiten anzurufendes Austrägalgericht, d. h. über
ein aus Standesgenossen zusammenzusetzendes Gericht, das Austräge
oder Vergleiche auf friedlichem Wege zwischen den streitenden Fürsten
vermitteln könne. Dem durch die Verheerungen des Kurfürsten arg
geschädigten Apel Vitztum verschrieb Herzog Wilhelm im Oktober 1447
42 000 Gulden und trat ihm als Sicherheit einen Teil seiner fränkischen
Besitzungen ab. Dies konnte nur mit Einwilligung seiner Gattin ge-
schehen, da ihr Leibgedinge eben auf diese fränkischen Gebietsteile ein-