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gund ermordet. Nun warfen die Burgunder ihr Auge auf die Land-
schaft. Johanns Bruder, Anton von Burgund, vermählte sich 1409 mit
Elifabeth, der Tochter des jüngsten Bruders König Wenzels, des
Johann von Görlitz. Dabei wurde ausgemacht, daß Anton und
Elisabeth das Recht haben sollten, das Land von Jobst von Mähren,
der nach Ludwigs von Orleans Tod wieder in seine Rechte eingetreten
war, einzulösen und von dem Lande die Huldigung zu verlangen.
Nach dem Falle Antons bei Azincourt (1415) und dem Tode eines
zweiten Gemahls (1425) führte Elisabeth die Regierung allein weiter,
sah sich aber, trotzdem Kaiser Albrecht II. Luxemburg als alleinberech-
tigter Erbe an seinen zukünftigen Eidam Wilhelm von Sachsen ver-
pfändet hatte, durch Geldnot gezwungen, durch den Vertrag von Hesdin
im Oktober 1441 das Herzogtum gegen eine Leibrente an Herzog
Philipp von Burgund zu überlassen. Der Widerspruch Kaiser Fried-
richs III. hatte bei der Schwäche des Reiches keine Wirkung. Da
aber die luxemburgischen Stände zum Teil der sächsischen Herrschaft
günstig waren, so entschloß man sich im herzoglichen Hause dazu, seine
Ansprüche mit den Waffen geltend zu machen. Graf Ernst von Gleichen
führte 1443 in Wilhelms Namen ein Heer nach Luxemburg; dieses
lämpfte anfangs glücklich, mußte aber dann trotz tapfersten Wider-
standes die Lützelburg den Burgundern überlassen. Nun forderte
Wilhelm den Herzog Philipp zum Zweikampfe heraus; es wurde jedoch
nichts daraus, und so schlossen die streitenden Teile am 29. Dezember 1443
zu Hesperingen einen Frieden, der Luxemburg thatsächlich zu einer
burgundischen Provinz machte. Auch hiergegen protestierte Kaiser
Friedrich III. vergeblich; sortan war Luxemburg dem habsburgischen
und auch dem wettinischen Hause verloren. Wilhelm erhielt wenigstens
eine Abfindungssumme von 120 000 Dukaten.
Die Aufgabe der luxemburger Ansprüche war bei der Lage des
Landes sowohl für die Habsburger als die Wettiner kein besonderes
Opfer. Dagegen bedeutete ein solches für Anna, Wilhelms Gemahlin,
die Einwilligung in jene Abtretung ihres Wittums während des
Bruderkrieges an die Vitztume. Wegen der diesen Gütern widerfahrenen
Verwüstungen verschrieb ihr Wilhelm für den Fall seines kinderlosen
Todes seine gesamten Länder als Ersatz, womit natürlich der recht-
mäßige Erbe, sein Bruder Friedrich, sich nicht einverstanden erklären