Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

kam zu Eger zwischen den sächsischen Fürsten und Georg Podiebrad 
der nach dieser Stadt benannte Vergleich zu stande. Er bestimmte, 
daß Riesenburg, Dux, Brüx und die Landeskrone bei Görlitz an Böhmen 
zurückfallen, die sonst von Böhmen angesprochenen Besitzungen zwar 
von Böhmen zu Lehen genommen werden, damit aber keine Einbuße 
an Landeshoheit herbeigeführt werden sollte. Als Inhaber dieser 
Lehen sollte nach der Bestimmung des Kaisers Friedrich III. Albrecht 
gelten, Friedrichs II. von Sachsen ältester Sohn, der damals im sech- 
zehnten Jahre stand. 
Es lag nahe, diese politische Vereinbarung durch ein Familien- 
bündnis mit Georg Podiebrad zu festigen; freilich war Albrecht schon 
verlobt. Markgraf Achilles Albrecht von Brandenburg hatte nämlich 
aus seiner ersten Ehe mit Margaretha von Baden eine Tochter mit 
Namen Ursula. Nach dem Tode dieser ersten Gemahlin (1457) ver- 
mählte er sich mit Anna, der Tochter Friedrichs II. von Sachsen, und 
es ward bei dieser Gelegenheit eine weitere Familienverbindung aus- 
gemacht zwischen Friedrichs damals erst 14 Jahre zählendem Sohne 
und der eben erwähnten Ursula. Es mag dabei nochmals darauf 
hingewiesen werden, daß auch der Bruder Albrechts Achilles, Kurfürst 
Friedrich II., mit einer Wettinerin verheiratet war, mit der Schwester des 
sächsischen Kurfürsten Friedrichs II., des Sanftmütigen. Die Branden- 
burger nun willigten, da sie Interesse an der Verbindung des sächsischen 
und böhmischen Hauses hatten, in die Aufhebung des Verlöbnisses 
zwischen Albrecht und Ursula, und so konnte jener am 25. April 1459 
mit Sidonie, oder böhmisch Zedena, der Tochter Georg Podiebrads, 
verlobt werden. Damit ward auch jener vorerwähnte Vertrag zu Eger 
verbunden, durch den Dux, Brüx, die Niesenburg und die Landeskrone 
an Böhmen zurückfielen, und ward ferner der Grund zu einem dauernd 
guten Verhältnis zwischen Meißen und Böhmen gelegt. Wie es denn 
in der Verlöbnisurkunde heißt, daß die Fürsten ihre Herzen gegen 
einander erweicht hätten und die Klarheit ihres Gemütes in guter 
Meinung leuchten lassen, und so wie die Herzen der Menschen durch 
nichts so erweicht würden, als durch gute Freundschaft, so sei auch 
nichts Freundlicheres als liebe Kinder. Auch wurde die alte Erb- 
einigung zwischen Sachsen und Böhmen erneuert und ein gegenseitiges 
Schutzbündnis hergestellt, endlich aber der Sohn Georg Podiebrads,
	        
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