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nämlich an den Böhmenkönig, da Plauen böhmisches Lehen war.
Daraufhin vernahm Georg beide Parteien und sandte an den angesehenen
Schöppenstuhl von Magdeburg um eine Entscheidung. Als dieser eine neue
und umfassende Untersuchung der Sache anordnete, weigerte sich Heinrich,
sich dem zu unterziehen. Als ihm ein weiterer Termin gestellt wurde,
er ihn aber unberücksichtigt ließ, verurteilte ihn König Georg im Verein
mit seinen Räten nicht nur zu der durch das magdeburger Weistum
bestimmten Geldbuße, sondern erklärte ihn und seinen Sohn, und zwar
diesen, weil er den Vater in seinem Thun und in seinem Ungehorsam
bestärkt und unterstützt habe, ein paar Wochen später des weiteren
Besitzes von Plauen für unwürdig und verlieh die Herrschaft seinem
Schwiegersohne Albrecht.
Um seinem am 2. Januar 1466 ergangenen Urteil Nachdruck zu
verleihen, nahm Georg die Hilfe Ernsts und Albrechts in Anspruch,
die sich noch im Januar vor Plauen legten und es im März 1466
eroberten, worauf die erwähnte Belehnung Albrechts, der ja überhaupt
im Besitze der böhmischen Lehen war, mit Plauen erfolgte. Heinrich
setzte nun alle Hebel in Bewegung, um wieder zu seinem Gebiete zu
kommen. Auch er suchte um Ostern 1466 um ein richterliches Gut-
achten, und zwar bei der Universität Leipzig, nach, vor allem aber wandte
er sich an den Papst, an den Kaiser und an den König Matthias von
Ungarn, die alle drei dem König von Böhmen um diese Zeit feindlich
gesinnt waren. Für den Papst war der Umstand, daß Georg Utra-
quist, also ein Ketzer, war, das vor andern Dingen maßgebende Moment.
Es sei ihm gemeldet worden, schrieb Paul II. an den Kurfürsten in
dem der Kurie seit Alters eigentümlichen anmaßenden Tone, daß dieser
durch den Ketzer Jürgen, der sich König von Böhmen nenne, mit
verkehrter Hinterlist dahin geführt worden sei, „abzusagen dem recht-
gläubigen Manne, des Papstes lieben Sohne, Heinrich von Plauen,
und ihm mit gewaltiger Hand die Stadt und das Schloß Plauen
abzunehmen". Er drohte dem Kurfürsten mit Bann und Interdikt,
welches durch alle dessen Länder mit voller Härte gehalten werden solle,
wenn er nicht jeglicher Gemeinschaft mit gedachtem Ketzer und seiner
schändlichen und unwürdigen Freundschaft entsage. Ja, er ging so weit,
den Brüdern vorzuhalten, daß sie alle Durchlauchtigkeit und Scham
abgeworfen hätten. Im übrigen verlangte er, daß der Fall von der