Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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dann aber ersuchte er die Herzöge, Räte nach Breslau zu senden, wo 
sie seine Bevollmächtigten treffen würden. Eine vorläufige Verein- 
barung kam im Dezember 1473 zu stande. Nachdem dann im Sommer 
1474 auch an den Polenkönig eine sächsische Abordnung gegangen 
war und diesen für eine Verständigung geneigt gefunden hatte, wurden 
gemeinsame Verhandlungen zu Breslau begonnen, an denen außer dem 
sächsischen auch der brandenburgische Kurfürst besonderen Anteil nahm. 
Ernst begab sich persönlich nach Schlesien und vertrat da zugleich seinen 
Bruder, den erst die Abwesenheit seines Oheims Wilhelm nach Weimar, 
dann Reichsangelegenheiten nach Würzburg geführt hatten. Auch 
Kaiser Friedrich III. zeigte großes Interesse für den Friedensschluß, 
da er Matthias' Hilfe dringend gegen die Türken brauchte. Dieser 
kam Anfang Oktober auch zu stande; vielleicht war es mehr ein 
Waffenstillstand auf mehrere Jahre zu nennen zwischen Wladislaw 
und König Matthias. Für die sächsischen Fürsten war es wichtig, 
daß auch sie mit Matthias ins Reine kamen. Der seiner Zeit zu 
Kollin zwischen ihm und Albrecht abgeschlossene Vertrag ward neu 
bestätigt und die Erwerbungen der sächsischen Fürsten während dieser 
Zeit, also auch Sagan, als zu Recht bestehend anerkannt. Fortan 
sollte Frieden bestehen zwischen Sachsen und Ungarn, und deren Fürsten 
wollten sich gegenseitig unterstützen wider ihre Feinde. Ausgenommen 
war die gegenseitige Hilfeleistung gegen den Kaiser und den Papst 
von beiden Teilen, von Matthias allein eine solche gegen Karl den 
Kühnen von Burgund, mit dem Kaiser Friedrich damals gerade, unter- 
stützt von Herzog Albrecht, in Fehde lag, und von den Sachsen eine 
solche gegen sämtliche Markgrafen von Brandenburg und Landgrafen 
von Hessen. — Am 22. Februar 1475 wurde auch die Angelegenheit 
des sogenannten Weißen Herzogs, Konrads, Herrn zu Oels. Wolau 
und Wartenberg, geordnet, indem er die seiner Zeit von seinem Oheim 
an König Ladislaus Posthumus vererbten Gebiete, die er in Besitz 
genommen, nunmehr wieder an die sächsischen Herzöge abtrat. — Der 
Besitz von Sagan, in dem Sachsen übrigens nur bis 1549 blieb, wurde 
dadurch noch eine Zeit lang unsicher gemacht, daß Johann den Wilden 
der Verkauf seines Landes reute; Herzog Wilhelm von Thüringen 
vermittelte und bewirkte, daß es beim Alten blieb. Doch hörte der 
wilde Hans nicht auf, die Brüder immer mit Unterstützungsgesuchen
	        
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