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Neustadt; da kam ihm sein Freund, der junge ritterliche Maximilian,
entgegen und es gab mancherlei Ritterspiel und Lustbarkeit, so daß
sich hier Albrecht etwas verweilte. Am 30. November 1476 betrat er
wieder vaterländischen Boden. Der Kurfürst hatte dem Bruder schon
einige seiner Leute bis Wunsiedel entgegengeschickt; er selbst traf mit
ihm in Hlsnitz zusammen, und beide feierten das Wiedersehen durch
ein gemeinschaftliches Mahl. Dann zogen sie auf Dresden, wo man
am 5. Dezember unter dem Geläute der Glocken und dem Gesang
von Priestern, Mönchen und Schülern feierlich empfangen wurde. Als
Erinnerung an seine Fahrt ins gelobte Land brachte Albrecht cin
großes Stück Porphyr von den Trümmern des salomonischen Tempels
mit nach Hause; auch sollen einige Säulen in der Sophienkirche als
ein Geschenk des Papstes an den frommen Pilger aus Sachsen aus
dieser Zeit stammen. Noch minder begründet ist die Uberlieferung, daß
die beiden alten Feigenbäume im herzoglichen Garten zu Dresden von
dieser Reise herrühren.
Bald nahmen innere Fragen den Weitgereisten, ebenso seinen
Bruder Ernst, ganz in Anspruch. Zunächst stand schon bei seiner
Rückkunft die Sache der Fürst-Abtissin Hildegard von Quedlinburg,
einer Schwester der beiden Wettiner, zur Entscheidung. Hildegard war
schon mit 13 Jahren zu dieser Würde erwählt worden, konnte sie aber
ihrer Jugend wegen noch nicht antreten; die nötigen Bestätigungen von
Papst und Kaiser waren trotzdem nicht ausgeblieben. Mit dem zurück-
gelegten zwanzigsten Lebensjahre sollte sie dann (1465) ihrem Bruder
Ernst den Lehnseid ablegen. Aber die Quedlinburger Bürger waren
nicht geneigt, sich dem Hause Wettin oder der neuen Abtissin unter-
zuordnen. Sie fühlten sich als Mitglieder der Hansa, der steinerne
Roland auf dem Marktplatze galt ihnen als Zeichen ihrer Selbständig-
keit; sie behaupteten sogar, die Reichsunmittelbarkeit für sich in Anspruch
nehmen zu dürfen. Hierin wurden sie von dem Bischof von Halber-
stadt bestärkt, der auch das von den Wettinern ausgeübte Vogteirecht
über Quedlinburg ihnen bestritt. Er hatte es sogar schon, als ob die
Sache bereits entschieden wäre, an den Rat der Stadt verpfändet.
Eine Klage beim Kaiser fruchtete bei dessen Saumseligkeit nichts und
der Halberstädter suchte die Sache durch eine Appellation nach Rom zu
seinen Gunsten zu verschleppen. Da beschlossen 1477 die Brüder auf