Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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geschädigten Landgrafen, die genannten Städte verfallen sein. Um 
diese Verlobung, aus der dann, wie so oft schon, nichts geworden ist. 
zu ermöglichen, mußte erst die andere zwischen Friedrich und Mar- 
garetha von Hessen aufgelöst werden. Das dabei angewandte Ver- 
fahren ist charakteristisch für die Zeitanschauung von solchen Dingen, 
namentlich aber für die Stellung des Papsttumes. Wegen zu naher 
Verwandtschaft hatte für das Verlöbnis zwischen Margaretha und 
Friedrich erst der Dispens des Papstes eingeholt werden müssen, 
natürlich unter Hinterlegung der Kosten eines so wichtigen Verfahrens. 
Bonifaz IX., von dem ein Zeitgenosse sagt, daß er ein unersättlicher 
Gierschlund gewesen sei, ließ sich aber nunmehr bei veränderter Sach- 
lage, natürlich unter Hinterlegung der Kosten eines so wichtigen Ver- 
fahrens, zu Gewissensbedenken über seine erste Entscheidung bereit 
finden und nahm den Dispens wieder zurück. 
Außer jenen oberlausitzischen Städten aber verpfändete Wenzel 
noch an seine Base Elisabeth, Wilhelms Frau, Schloß und Stadt 
Ruhland für 1400 Schock Groschen. Doch weder diese Abtretung. 
noch die jener anderen lausitzischen Städte vollzog sich in Wirklichkeit, 
da alle Mitglieder des luxemburgischen Hauses sehr für die ungeschmälerte 
Erhaltung der vom Vater erworbenen Macht waren und bei der 
Hinterhaltigkeit ihres Wesens weder Wenzel, noch Jobst von Mähren, 
noch Sigismund ernstlich an die Einhaltung ihrer Versprechungen dachten, 
die ihnen nur die Not der Zeit abgedrungen hatte. Die Notwendigkeit 
einer Einigung der Familie konnte freilich auch dem blödesten Auge nicht 
entgehen, namentlich nachdem König Sigismund von Ungarn durch 
die furchtbare Niederlage gegen die Türken am 28. September 1396 
bei Nikopolis ein machtloser Flüchtling geworden war. Wilhelm ver- 
mittelte zwischen den beiden Vettern und trug dafür die allerdings 
gegenstandslose Anerkennung Jobsts für die von Wenzel gemachten 
Verpfändungen davon. Die Kosten der Versöhnung zwischen Wenzel 
und Jobst trug Sigismund. Abgesehen davon, daß im Februar 1397 
Jobst mit der Verwaltung von Johanns von Görlitz Hinterlassenschaft 
betraut wurde, während der eigentliche Erbe Sigismund war, erfolgte 
am 3. April 1397 seine feierliche Belehnung mit der Mark Branden- 
burg, welchem auch für die Mark Meißen wichtigen Akte Wilhelm 
zu Prag als Zeuge beiwohnte. — Nunmehr schrieb Wenzel einen
	        
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