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erkennung von anderer Leute Verdienst, meinte etwas ganz Besonderes
zu thun, wenn er am 26. Juli 1483 Albrecht die Eventualbelehnung
mit Jülich und Berg erteilte. Diese Lande sind aber niemals später
in den Besitz der Wettiner gekommen, sondern einen ganz anderen
Weg gegangen. — Die geänderten böhmischen Verhältnisse entzogen
auch dem Widerstande des jüngeren Heinrich von Plauen den günstigen
Nährboden. Am 2. Mai 1482 entsagte er seinen Ansprüchen auf
Stadt und Schloß Plauen, mit denen nun Ernst und Albrecht von
König Wladislaw belehnt wurden, wohingegen diese ihm die böhmischen
Besitzungen Königswart, Petschau und Neuhartenstein unter Freigabe
ihrer Anrechte darauf überließen.
In das bisher immer gute Einvernehmen der Brüder Ernst und
Albrecht kam aber eben um diese Zeit, da die äußeren Verwickelungen
etwas zurücktraten, eine Spannung, die dann schließlich zum Bruche
führte. Den nächsten Anlaß hierzu gab 1480 eine Reise des Kur-
fürsten Ernst nach Rom zum Papst Sixtus IV., zu dem Zuwecke
unternommen, um für den Merseburger Bischof Thilo von Trotha,
der einen Mönch mißhandelt hatte und darum exkommuniziert worden
war, Fürsprache einzulegen, vornehmlich aber um seiner beiden, dem
geistlichen Stande zugewandten Söhne willen; wir erinnern uns, daß
damals vor allem die Mainzer Nachfolgefrage zur Erledigung stand,
und auch die Halberstädter Angelegenheit beim Papste in das
richtige Licht gesetzt werden mußte. Papst Sixtus empfing den
sächsischen Kurfürsten sehr gnädig, beschenkte ihn mit einer geweihten
goldenen Rose und ging bereitwillig auf dessen Vorschläge und Gesuche
ein. Für die Zeit seiner Abwesenheit nun hatte Kurfürst Ernst die
Verwaltung des Landes nicht seinem Bruder, wie dieser wohl hälte
erwarten dürfen, sondern seinen Vögten übertragen; man wich nicht
fehl greifen, wenn man den Grund zu dieser befremdlichen Maßregel
in einem gewissen Mißtrauen des sparsamen Kurfürsten gegen die mehr
ritterliche als landesväterliche Finanzkunst seines Bruders sucht.
Dieser war wohl auch durch taktloses Benehmen der Vögte gereizt
worden, so daß nach des Kurfürsten Rückkehr der Plan immer öster
besprochen wurde, doch die gemeinsame Hofhaltung lieber aufzugeben.
Gern wollte Albrecht dem Bruder die Regierung der beiderseitigen
Lande überlassen, falls ihm dieser ein Zehrgeld von 12000 Gulden