Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

— 772 — 
erkennung von anderer Leute Verdienst, meinte etwas ganz Besonderes 
zu thun, wenn er am 26. Juli 1483 Albrecht die Eventualbelehnung 
mit Jülich und Berg erteilte. Diese Lande sind aber niemals später 
in den Besitz der Wettiner gekommen, sondern einen ganz anderen 
Weg gegangen. — Die geänderten böhmischen Verhältnisse entzogen 
auch dem Widerstande des jüngeren Heinrich von Plauen den günstigen 
Nährboden. Am 2. Mai 1482 entsagte er seinen Ansprüchen auf 
Stadt und Schloß Plauen, mit denen nun Ernst und Albrecht von 
König Wladislaw belehnt wurden, wohingegen diese ihm die böhmischen 
Besitzungen Königswart, Petschau und Neuhartenstein unter Freigabe 
ihrer Anrechte darauf überließen. 
In das bisher immer gute Einvernehmen der Brüder Ernst und 
Albrecht kam aber eben um diese Zeit, da die äußeren Verwickelungen 
etwas zurücktraten, eine Spannung, die dann schließlich zum Bruche 
führte. Den nächsten Anlaß hierzu gab 1480 eine Reise des Kur- 
fürsten Ernst nach Rom zum Papst Sixtus IV., zu dem Zuwecke 
unternommen, um für den Merseburger Bischof Thilo von Trotha, 
der einen Mönch mißhandelt hatte und darum exkommuniziert worden 
war, Fürsprache einzulegen, vornehmlich aber um seiner beiden, dem 
geistlichen Stande zugewandten Söhne willen; wir erinnern uns, daß 
damals vor allem die Mainzer Nachfolgefrage zur Erledigung stand, 
und auch die Halberstädter Angelegenheit beim Papste in das 
richtige Licht gesetzt werden mußte. Papst Sixtus empfing den 
sächsischen Kurfürsten sehr gnädig, beschenkte ihn mit einer geweihten 
goldenen Rose und ging bereitwillig auf dessen Vorschläge und Gesuche 
ein. Für die Zeit seiner Abwesenheit nun hatte Kurfürst Ernst die 
Verwaltung des Landes nicht seinem Bruder, wie dieser wohl hälte 
erwarten dürfen, sondern seinen Vögten übertragen; man wich nicht 
fehl greifen, wenn man den Grund zu dieser befremdlichen Maßregel 
in einem gewissen Mißtrauen des sparsamen Kurfürsten gegen die mehr 
ritterliche als landesväterliche Finanzkunst seines Bruders sucht. 
Dieser war wohl auch durch taktloses Benehmen der Vögte gereizt 
worden, so daß nach des Kurfürsten Rückkehr der Plan immer öster 
besprochen wurde, doch die gemeinsame Hofhaltung lieber aufzugeben. 
Gern wollte Albrecht dem Bruder die Regierung der beiderseitigen 
Lande überlassen, falls ihm dieser ein Zehrgeld von 12000 Gulden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.