Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

  
Siegel Albrechts des Beherzten. 
Das Siegel ist ohne Datum und ward von ihm offenbar erst nach dem Tode 
Wilhelms III. gesührt, der damit gesiegelt hat. Es hat eine gegen das Siegel 
Ernsts II. und Friedrichs des Sanftmütigen vollkommen veränderte Plazierung 
der Wappenzeichen. An Stelle der Kurschwerter und der Grafschaft Brehna werden 
auf diesem Siegel die Grasschaft Orlamünde (rechts oben über dem Pferd) und die 
landsberger Pfähle angenommen ((rechts unter dem Pferd); der thüringer Löwe stehr 
in der Fahne, der meißner unter dem Kopf des Pferdes, der Adler der Pfalz unter 
diesem. Gleichwie in dem Siegel der Kurfürsten trägt der Schild den Rautenkranz, 
das Zimier zeigt die thüringer Lindenblätter an den Hörnern. Die Waffentracht ist 
die vervollkommnete Plattenrüstung mit Schnabelschuhen und langen Sporen. 
Umschrift: s: alberti dei grä: ducis: saronte lätgrauif thuringie march! 
misne #oriktalis et landsperg comitis] in orlamnde. 
(Nach Posse.) 
Verwaltung des Landes, das nur zu bald alle seine verfügungsfähigen 
Kräfte in Anspruch nahm. Kaum waren die Freiburger Abmachungen 
im Lande bekannt geworden, als sich schon der alte Widerspruchs= und 
Parteigeist dagegen sträubte. Nur die Westergoer hielten fest an 
Albrecht, zum kleineren Teil die Ostergoer und Siebenwoldner, 
Groningen dagegen und das von ihm bestimmte Leeuwarden wollten 
von des Herzogs Herrschaft nichts wissen. Die sächsischen Truppen 
unter Schaumburg zwangen zunächst letzteres am 20. Oktober zur
	        
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