Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Unterwerfung. worauf zehn Tage später die Siebenwoldner ihm 
Huldigung leisteten. Groningen dagegen meinte sich dem Herzog ent-- 
ziehen zu können, indem es sich dem Bischof Friedrich von Utrecht. 
aus dem markgräflichen Hause von Baden, unterstellte, der gewisse 
Anrrechte auf die Stadt geltend machen zu dürfen glaubte. Dafür schiche 
Albrecht ihnen die sogenannte große oder schwarze Garde, einen wüsten, 
für jedermann käuflichen Söldnerhaufen, über den Hals, der die Land- 
schaft um Groningen in abscheulicher Weise verheerte. Auch sah er sich 
nach entsprechenden Bundesgenossen um und fand einen solchen, und 
zwar einen im wesentlichen treuen und wertvollen, an dem mächtigen 
Grafen Edzard von Ostfriesland. In diesem von dem bisher be- 
sprochenen Friesland östlich, und zwar zwischen Ems und Weser ge- 
legenen Gebiete hatte sich die Häuptlingsfamilie der Cirksena in 
jeder Weise ausgezeichnet. Infolgedessen war ein Edzard Cirksena 
von Kaiser Friedrich III., dem er Ostfriesland als Lehen aufgetragen 
hatte, in den Reichsgrafenstand erhoben worden. Sein Neffe, eben- 
falls Edzard Cirksena mit Namen und von einem dankbaren Volie 
der Große zubenannt, war um die Zeit der eben besprochenen Er- 
eignisse Herrscher in Ostfriesland. Es mußte ihm daran liegen, daß 
das ewig unruhige Nachbarland endlich in geordnete Zustände zurück- 
geführt wurde, namentlich hatte auch er sich mit Groningen ausein- 
anderzusetzen. Am 13. August 1498 schloß des Herzogs Statthalter 
Graf Schaumburg mit Edzard einen Bündnisvertrag, als dessen Folge 
nach dem Übergang von Leeuwarden ein unter Vermittelung des 
Bischofs von Utrecht bis Lichtmeß 1499 abgeschlossener Waffenstillstand 
mit Groningen angesehen werden darf. Noch war Albrecht, der durch 
die neu ausbrechenden geldrischen Angelegenheiten in den Nieder- 
landen zurückgehalten worden war, nicht in seinem neuen Besitztume 
gewesen. Er kam erst im Frühjahr 1499 mit seinen beiden Söhnen 
Georg und Heinrich dahin. Eine Auslegung Maximilians, die Frei- 
burger Belehnung betreffend, worin er Groningen gegenüber darauf 
hinwies, daß ganz Friesland ohne Ausnahme in dem Freiburger Be- 
lehnungsbriefe gemeint sei, war, wenn sie wirklich gut gemeint war, 
mindestens unvorsichtig. Denn Graf Edzard von Ostfriesland wurde 
mißtrauisch und verfehlte nicht, die Lehnsoberhoheit Albrechts unter 
Hinweis auf die frühere selbständige Belehnung durch Kaiser Friedrich
	        
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