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Unterwerfung. worauf zehn Tage später die Siebenwoldner ihm
Huldigung leisteten. Groningen dagegen meinte sich dem Herzog ent--
ziehen zu können, indem es sich dem Bischof Friedrich von Utrecht.
aus dem markgräflichen Hause von Baden, unterstellte, der gewisse
Anrrechte auf die Stadt geltend machen zu dürfen glaubte. Dafür schiche
Albrecht ihnen die sogenannte große oder schwarze Garde, einen wüsten,
für jedermann käuflichen Söldnerhaufen, über den Hals, der die Land-
schaft um Groningen in abscheulicher Weise verheerte. Auch sah er sich
nach entsprechenden Bundesgenossen um und fand einen solchen, und
zwar einen im wesentlichen treuen und wertvollen, an dem mächtigen
Grafen Edzard von Ostfriesland. In diesem von dem bisher be-
sprochenen Friesland östlich, und zwar zwischen Ems und Weser ge-
legenen Gebiete hatte sich die Häuptlingsfamilie der Cirksena in
jeder Weise ausgezeichnet. Infolgedessen war ein Edzard Cirksena
von Kaiser Friedrich III., dem er Ostfriesland als Lehen aufgetragen
hatte, in den Reichsgrafenstand erhoben worden. Sein Neffe, eben-
falls Edzard Cirksena mit Namen und von einem dankbaren Volie
der Große zubenannt, war um die Zeit der eben besprochenen Er-
eignisse Herrscher in Ostfriesland. Es mußte ihm daran liegen, daß
das ewig unruhige Nachbarland endlich in geordnete Zustände zurück-
geführt wurde, namentlich hatte auch er sich mit Groningen ausein-
anderzusetzen. Am 13. August 1498 schloß des Herzogs Statthalter
Graf Schaumburg mit Edzard einen Bündnisvertrag, als dessen Folge
nach dem Übergang von Leeuwarden ein unter Vermittelung des
Bischofs von Utrecht bis Lichtmeß 1499 abgeschlossener Waffenstillstand
mit Groningen angesehen werden darf. Noch war Albrecht, der durch
die neu ausbrechenden geldrischen Angelegenheiten in den Nieder-
landen zurückgehalten worden war, nicht in seinem neuen Besitztume
gewesen. Er kam erst im Frühjahr 1499 mit seinen beiden Söhnen
Georg und Heinrich dahin. Eine Auslegung Maximilians, die Frei-
burger Belehnung betreffend, worin er Groningen gegenüber darauf
hinwies, daß ganz Friesland ohne Ausnahme in dem Freiburger Be-
lehnungsbriefe gemeint sei, war, wenn sie wirklich gut gemeint war,
mindestens unvorsichtig. Denn Graf Edzard von Ostfriesland wurde
mißtrauisch und verfehlte nicht, die Lehnsoberhoheit Albrechts unter
Hinweis auf die frühere selbständige Belehnung durch Kaiser Friedrich