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zurückzuweisen. Doch verständigte man sich bei der vornehmen Gc-
sinnung beider Fürsten baldigst über diesen Punkt. In dem Vertrage,
der am 25. April 1499 im Haag geschlossen wurde, versicherten sie
sich beide Hilfe und Beistand zur Beruhigung ihrer Länder und Er-
zwingung des Gehorsams unter Anerkennung ihrer beiderseitigen
Fürstenrechte. Auch räumte Akbrecht dem Bundesgenossen gern das
zu Groningen gehörige sogenannte „alte Amt“ ein, um des Grafen
Ansprüche an die Stadt zu decken, und gegen eine Zahlung von
9000 Gulden die Orte Dam und Delfzyl am Westufer der Ems-
mündung und überhaupt die Umlande zwischen der Ems und dem
Groninger Diep. Zur Gewinnung dieser Landstriche von Groningen
schickte Albrecht den tapferen, wenn auch wilden Gesellen, den Nitard
Fox mit einigen Fähnlein Edzard zu Hilfe; der blieb bei einem der
Gefechte, und die Groninger, die seinen Leichnam aufgefunden hatten,
ehrten ihn durch ein ausgezeichnetes Begräbnis im Observantenkloster
ihrer Stadt.
In der zweiten Hälfte des Jahres 1499 kam Albrecht mit
seinem Sohne Heinrich zu Schiff von Holland nach Friesland und
ward von den Städten Franeker, Sneek und Leeuwarden mit Ehr-
erbietung, von letzterer Stadt mit der Unterwürfigkeit des bösen
Gewissens empfangen. Sie fanden an Albrecht einen milden Herrn,
aber auch einen, der sich gewissenhaft des Landeswohles annahm; denn
zur Bekämpfung des feindlichen Elementes der See ließ Albrecht große
Deiche bauen und suchte namentlich eine dem Lande durchaus not-
wendige planmäßige Verwaltung einzurichten. Sein Hoflager nahm
er zu Franeker und umgab sich mit angesehenen einheimischen Räten;
doch fehlten auch altbewährte sächsische Kräfte nicht. Und merkwürdiger
Weise erwiesen sich gerade diese im Verkehr mit den ihnen Unter-
gebenen zuverlässiger als die einheimischen Beamten; namentlich von
den durch Albrecht bestellten friesischen Richtern ging die Klage, daß
sie ihre Entscheidungen allzusehr verzögerten und wohl auch gegen
Geld nicht unempfänglich wären. Doch empfand man in weiten
Kreisen die Wohlthat einer einheitlichen, geordneten und wohlwollenden
Regierung und bezeugte das wenigstens von seiten der Friesen in
Ostergo und Westergo durch eine außerordentliche Geldbewilligung.
Wenn nur alles das eine Gewähr für eine dauernd wachsende Zu-