Full text: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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und gütliches Abkommen. Es entspricht durchaus den wirklichen Ver- 
hältnissen, wenn man für die Zeit des 14. Jahrhunderts von einem 
Vertragsverhältnis zwischen dem Landesfürsten und den größeren 
Vasallen redet. Es handelte sich dabei namentlich um die An- 
erkennung des Land= oder Markgrafen als obersten Richters, die Be- 
teiligung an den Landesbeden und die Unterstützung mit Mann und 
Secuaren 
Marchio hranl. 
  
Vöhmen. Pfalz. Sachsen. Brandenburg. 
Der Kaiser ist im großen Krönungsornat. Die kurfürstliche Tracht ist charakterisiert 
durch den dem 13. Jahrhundert entstammenden feierlichen ärmellosen Uberrock, der 
ungegürtet über der gewößnlichen Kleidung getragen wird. Fernere Abzeichen sind 
die ringsum geschlossenen Hermelinkragen sowie das Hermelinbarett, das nur beim 
Böhmen wegen dessen Königswürde durch die Krone ersetzt wird. 
Noß im Kriegsfalle. So schloß Heinrich der Erlauchte bei der Besitz- 
ergreifung Thüringens mit mehreren Großen einen Vertrag, in dem 
sie versprachen, das Recht nur bei ihm oder seinem Bevollmächtigten 
nehmen zu wollen. Der Charakter der persönlichen Abmachung erhellt 
daraus, daß sie bei Regierungswechsel erneut wurde, wogegen dann 
der neue Landesfürst der anderen Partei, unter der sich in diesem 
Zeitalter auch die Städte immer bemerklicher machen, alle ihre Rechte 
und Freiheiten bestätigt. So ging Friedrich der Freidige nach dem 
Tode seines Bruders Diezmann 1308 mit den thüringischen und oster- 
ländischen Vasallen einen derartigen Vertrag ein; so erklärten in einer 
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